- Vor zehn Jahren wurden die ersten Fälle von Missbrauch in der Kirche öffentlich.
- Auch in den Kirchen im Rheinland gibt es Pfarrer, die sich strafbar gemacht haben. Die Neufassung des Kirchengesetzes macht Gemeinden nun harte Vorgaben.
- Unser Autor meint: Die Evangelische Kirche im Rheinland ist auf dem wichtigen Weg.
Die Evangelische Kirche im Rheinland ist auf dem richtigen Weg unterwegs. Mit der Neufassung ihres Kirchengesetzes zum Schutz vor sexuellem Missbrauch macht sie harte Vorgaben für die Gemeinden: Ein Anstellungsverbot für Missbrauchstäter, die regelmäßige Vorlage eines Führungszeugnisses, Meldepflichten und ein Gebot der sexuellen Enthaltsamkeit etwa für das Verhältnis von Pfarrerinnen und Pfarrern zu Gemeindegliedern werden es zwar nicht verhindern, dass es hier oder da weiter Missbrauchsfälle gibt. Sie machen es potentiellen Tätern aber zumindest so schwer wie möglich.
Sexueller Missbrauch ist ein gesamtgesellschaftliches Problem
Doch zehn Jahre nach dem Aufdecken der ersten Missbrauchsfälle am Berliner Canisius-Kolleg ist wichtig, dass der sexuelle Missbrauch nicht mehr nur als „Kirchenthema“ begriffen wird. Denn ja: Bei den Kirchen gibt es noch viele offene Baustellen – von angemessenen Entschädigungszahlungen für die Missbrauchsopfer, die es auch in der rheinischen Kirche nicht gibt, über fehlende Studien bis zur mangelnden Schuldanerkenntnis von Bischöfen und Generalvikaren. Bisher jedenfalls ist noch keinem leitenden Geistlichen, der einen Missbrauchsfall vertuschte, deswegen die Pension gekürzt worden.
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Wichtiger aber ist es, dass der sexuelle Missbrauch endlich als gesamtgesellschaftliches Thema in den Blick genommen wird. Ein aktuelles Beispiel ist der Fall vom Campingplatz in Lüdge: Wie kann es sein, dass irgendwo in Deutschland ein Jugendamt nicht reagiert, wenn es Hinweise auf sexuellen Missbrauch hat – sechs Jahre, nachdem der Missbrauchsskandal bei den Katholiken ins Rollen geriet?
Die Erkenntnisse, die im kirchlichen Missbrauchsskandal gesammelt wurden, müssen stärker als bisher auch auf andere Vereine und Organisationen übertragen werden. Prävention und Richtlinien zum Schutz gegen sexuellen Missbrauch braucht es schließlich überall, wo Erwachsene, Kinder und Jugendliche zusammenkommen.


