Wenn ein ehemaliger Bundeskanzler vor Gericht zieht, um seine Rechte zu erstreiten, sind schon jetzt alle Beteiligten beschädigt: Gerhard Schröder, der sich als uneinsichtiger Putin-Freund selbst ins Abseits befördert hat und jetzt mit einer Klage um die letzten Reste der Macht-Insignien kämpft. Und der Bundestag, der bei dem Verfahren dem Vorwurf der Willkür ausgesetzt ist, was die Anwälte Schröders in aller Schärfe an einen „absolutistischen Fürstenstaat“ erinnert.
Dass es überhaupt so weit kommen konnte, wirft ein ziemlich schlechtes Licht auf das bisherige Procedere. Denn für die Büro-Ausstattung und personelle Unterstützung ehemaliger Bundeskanzler oder Bundespräsidenten gibt es keine gesetzliche Regelung. Ein Anspruch ergab sich allein aus den im Haushalt eingestellten Kosten für bis zu neun Mitarbeiter und entsprechende Räume. Was genau von ehemaligen Spitzen-Politikern wie Gerhard Schröder oder Angela Merkel dafür erwartet wird, ist lediglich als „nachwirkende Dienstpflichten“ umschrieben.
Eine willkommene Vorlage für Schröders Anwälte, die hier genüsslich den Finger in die Wunde legen. Wie kann behauptet werden, der Altkanzler habe seine Pflichten nicht wahrgenommen, wenn diese überhaupt nicht definiert sind?
Die Ampel-Koalition ist wachgerüttelt, ein Gesetzentwurf ist in der Vorbereitung. Er muss regeln, dass die Pflichten für ehemalige Kanzlerinnen und Kanzler genau festgeschrieben werden und wieviel der Staat dafür bereit ist, auszugeben. Zudem sollte geklärt werden, für welchen Zeitraum, welche Alimentierung sinnvoll ist. Sicher ist der Aufwand kurz nach der Amtszeit größer als viele Jahre später. Ein solcher Rahmen könnte dann zumindest in Zukunft Schaden vermeiden.

