Berlin – Für viele werdende Eltern ist die Gesundheit des Babys das Allerwichtigste – und entsprechend groß das Bangen in der Schwangerschaft. Bluttests, die Kenntnis über gewisse Erbgutfehler beim Baby versprechen, werden ab heute in bestimmten Fällen von den Kassen bezahlt. Was für viele wie ein Gewinn wirken dürfte, lässt Behindertenverbände, Kirchen und Ärzte Alarm schlagen: Seit Jahren wird das Thema hitzig diskutiert. Noch immer sehen Fachleute gehäufte Bluttests auf Trisomie 21 als schmalen Grat – und nicht selten als ethischen Fallstrick.
Um welche Art von Test geht es genau?
Sogenannte nicht-invasive Pränataltests (NIPT) stehen Frauen schon seit 2012 zur Verfügung, allerdings müssen sie bislang in der Regel selbst bezahlt werden, was teuer werden kann. Beim Test wird eine Blutprobe der werdenden Mutter auf bestimmte Erbgutfehler des Fötus untersucht: etwa auf eine Trisomie 21 (Downsyndrom), bei der das Chromosom 21 dreifach vorhanden ist und die mit unterschiedlich ausgeprägten körperlichen und geistigen Auffälligkeiten einhergeht. Ist das Testergebnis negativ, kann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden, dass das Ungeborene Trisomie 21 hat. Ist es dagegen auffällig, muss ein weiterer Eingriff folgen, um eine sichere Diagnose zu stellen – etwa eine Fruchtwasseruntersuchung, die mit einem geringen Risiko für eine Fehlgeburt einhergeht.
Wer hat die Bluttests zur Kassenleistung erklärt?
Hintergrund ist ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ein Gremium, das Ärzte, Krankenkassen und Kliniken zusammenbringt und über Kassenleistungen entscheidet. Der G-BA hatte schon 2019 entschieden, dass der NIPT auf die Trisomien 21, 13 sowie 18 in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung unter Verwendung einer Versicherteninformation Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden soll. Ein Argument: Der Bluttest sei im Gegensatz zu älteren Methoden ohne Risiko für Mutter und Kind. Bis zur Zulassung der Bluttests im Jahr 2012 war die Erkennung einer Trisomie nur über eine Fruchtwasser- oder Plazentauntersuchung möglich, die ein hohes Risiko für Fehlgeburten bergen.
Wie begründet der G-BA seine Entscheidung?
Leicht gemacht habe der G-BA es sich mit der Entscheidung zu keinem Zeitpunkt, betont eine Ausschuss-Sprecherin. Neben dem Hauptargument, dass der Test eine sichere Alternative zu den invasiven Untersuchungen sei, spiele auch eine Rolle, dass mit Einschluss des Bluttests in die GKV-Versorgung ein Ungleichgewicht beendet werde. Bislang sei es Frage der finanziellen Mittel gewesen, ob Frauen den Test nutzen konnten. Zudem gehöre der neue Bluttest nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen. Die Kasse zahle nur, wenn Frau und Arzt zu der Überzeugung kommen, dass der Test sinnvoll sei.
Wovor warnen Kritiker des Bluttests?
Vor einem „großen Selektieren“ warnt der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland (ABiD). Sozialberater Dennis Riehle sagte kürzlich, er denke, es sei „mit den geltenden Sozialgesetzen nicht vereinbar, wenn die Krankenversicherung künftig den Bluttest auf Trisomie 21 finanzieren soll“. Durch den Vorstoß steige der Anreiz zur standardmäßigen Durchführung der Gendiagnostik – ein Trend, der verhindert werden müsse. „Die utopische Ideologie des idealen Menschen fände weitere Anhänger. Wir dürfen keine Selektion zulassen, sondern müssen den Schutz jedes Einzelnen in den Mittelpunkt unseres Denkens und Handelns stellen“, sagte er. Letztlich sei aller Anreiz, über eine Behinderung wie das Downsyndrom beim heranwachsenden Baby Kenntnis zu erhalten, „eine potenzielle Entscheidungshilfe, sich einseitig gegen das Kind zu positionieren“.
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Angelika Wolff, Expertin für Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie Deutschland, sagt: „Wir erwarten, dass es durchaus weit verbreitet werden könnte, den NIPT durchzuführen.“ Die Regelung beziehe sich auf Kostenübernahme bei „Risikoschwangerschaften“ – das sei aber kein klar definierter Begriff.
Wie bewerten Mediziner die neue Regelung?
Thomas von Ostrowski, Vorstandsmitglied des Berufsverbands niedergelassener Pränatalmediziner, sieht vor allem ein Problem in der unklaren Festlegung, für wen die Tests bezahlt werden sollen. Auch er mahnt: „Unter keinen Umständen darf der NIPT als Reihenuntersuchung auf Trisomie 21 verstanden werden.“ Dies könne angesichts der unklaren Vorgaben aber passieren. Von Ostrowski sagt: „Zentrale Herausforderung wird das Gespräch mit der Schwangeren sein, um dieser eine selbstbestimmte Entscheidung zu ermöglichen.“ (dpa)



