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Ein Gerät, zwei WahrheitenWarum NRW beim Taser nicht vorankommt

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Ein Polizist hält einen Taser (Distanzelektroimpulsgerät) in den Händen. Das Gerät sendet nach Abschuss zweier Elektroden Stromimpulse ab.

Ein Polizist hält einen Taser (Distanzelektroimpulsgerät) in den Händen. Das Gerät sendet nach Abschuss zweier Elektroden Stromimpulse ab. 

Seit Jahren ringt die NRW-Politik um den Einsatz von Elektroschockern bei der Polizei. Die Gewerkschaft spricht von „politischen Spielchen“. 

Es ist ein warmer Juniabend im Ruhrgebiet, der Asphalt hält die Hitze fest. In der Nähe des Gelsenkirchener Hauptbahnhofes bleiben Menschen stehen, erst zögernd, dann mit dieser stummen Neugier, die entsteht, wenn etwas aus dem Takt gerät. Ein Mann, 52 Jahre alt, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, steht da mit einer Machete in der Hand. Er schlägt damit um sich, nicht zielgerichtet, eher wie jemand, der gegen etwas Unsichtbares kämpft. In seiner Nähe ist niemand, der der Klinge sofort ausgeliefert wäre. Und doch reicht schon ihre Existenz, um aus einem Abend ein Risiko zu machen.

Als die Polizei kommt, wirkt die Szene wie eingefroren und gleichzeitig überdreht. Rufe, wieder und wieder. Der Mann schreit zurück. Irgendwann landet die Machete auf dem Boden. Doch der Frieden hält nicht lange. Der Wütende läuft wieder in Richtung Machete, greift nach ihr. Die Beamten stoppen ihn nicht mit einer Kugel. Stattdessen schwirren zwei Kabel durch die Luft, die Projektile an ihren Enden treffen den Macheten-Mann: ein Distanzelektroimpulsgerät lähmt seine Muskulatur und setzt sie kurzfristig außer Gefecht. Sekunden später ist der Obdachlose gefesselt, medizinisch versorgt, schließlich im Krankenhaus. Zurück bleibt eine Frage, die viel größer ist als dieser eine Abend. Was genau darf der Staat, um Schlimmeres zu verhindern?

Grauzone als Einsatzmittel

Was in Gelsenkirchen in Sekunden entschieden wird, ist landesweit längst Routine und Streitstoff zugleich. Der Taser, offiziell Distanzelektroimpulsgerät, wird in vielen Fällen gar nicht ausgelöst, sondern angedroht. Bis einschließlich September 2025 registrierte das Innenministerium 1079 Einsätze, in 855 Fällen blieb es bei der reinen Androhung. Die Geräte verschießen Drähte mit Projektilen, die sich in der Haut verhaken und Stromstöße übertragen. Dies führt in der Regel zu schmerzhaften Muskelkontraktionen, die die Getroffenen meist handlungsunfähig machen. So können aggressive Personen, von denen eine Gefahr ausgeht, außer Gefecht gesetzt und entwaffnet werden. Innenminister Herbert Reul hat sich in der Vergangenheit immer wieder positiv über Distanzelektroimpulsgeräte geäußert. „Der Taser hilft nicht nur in extrem brenzligen Situationen, er verhindert auch Gewalt gegen Beamte“, so der CDU-Politiker.

Seit Anfang 2021 testet NRW die Geräte in ausgewählten Kreispolizeibehörden. Im Landtag wird spätestens seitdem darum gerungen, ob aus dem Pilotbetrieb eine flächendeckende Ausstattung werden soll. Derzeit sind Taser in 18 von 47 Kreispolizeibehörden eingeführt. Für die restlichen 29 Behörden würden die Geräte schätzungsweise rund elf Millionen Euro kosten. Aber anstatt das Problem anzugehen, wird ein Gutachten nach dem anderen beauftragt und erstellt. Drei Stück sind es schon: Hunderte Seiten und immer noch kein Ergebnis.

Politik im Spagat

Wie der nordrhein-westfälische „Flickenteppich“ aussieht, zeigt etwa ein Blick ins Rheinland. In Köln gibt es die Geräte bereits seit Mai 2022, bei der Polizei in den angrenzenden Kreisen Rhein-Berg, Rhein-Sieg, Neuss oder Euskirchen beispielsweise aber noch nicht. Für Streifen, die über Stadtgrenzen hinweg ähnliche Lagen erleben, wird die Ausrüstung damit zur Frage des Zuständigkeitsstempels.

Mit den jüngsten Gutachten, einer sozialwissenschaftlichen Evaluation aus Berlin und einem Anwendungsbericht der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, lagen schon vor fast einem Jahr weitere Bausteine für die politische Entscheidung vor. Die Studien zeichnen ein Bild, das auf den ersten Blick einfach wirkt und auf den zweiten kompliziert. Polizistinnen und Polizisten loben das „Potenzial, Situationen zu beruhigen“ und Angriffe abzuwehren. Zugleich warnen die Forschenden vor „Zweckentfremdung“ und empfehlen striktere Regeln für den Einsatz der Schock-Kabel.

Die Grünen bremsen

„Die vorliegenden Gutachten machen deutlich: Beim Einsatz des Tasers oder anderer Distanzelektroimpulsgeräte gibt es rechtlichen und fachlichen Nachbesserungsbedarf“, meint die Grünen-Politikerin Julia Höller, Mitglied im Innenausschuss des NRW-Landtags. Für den Einsatz der Geräte benötige die Polizei Experten zufolge eine „noch bessere Aus- und Fortbildung, besonders im Umgang mit Menschen in psychischen Krisen“. Grundsätzlich sollten die Elektroschocker zudem nur genutzt werden, wenn eine gleichzeitig laufende Bodycam den Einsatz mit einem Video dokumentiert. Und es brauche vor allem „klarere Einsatzvoraussetzungen“, so Höller. Studien hätten beispielsweise ergeben, dass die Taser meist gar nicht abgeschossen werden müssten. Die bloße Androhung reiche oft schon, um die Situation zu entschärfen.

Dieses KI-generierte Bild stellt eine Festnahme mit einem Taser nach.

Dieses KI-generierte Bild stellt eine Festnahme mit einem Taser nach.

„Rechtlich ist diese Androhung derzeit durch das Polizeigesetz aber nicht eindeutig abgesichert“, sagt die Grünen-Politikerin: „Viele der Situationen, in denen der Taser deeskalativ frühzeitig angedroht wird, sind davon eben nicht erfasst.“  Dies zu ändern, falls die Landesregierung dies als notwendig erachtet, wäre kein Zauberwerk. Um konkrete „Tatbestandsvoraussetzungen“ im nordrhein-westfälischen Polizeigesetz zu definieren, gebe es „national (Berlin, Schleswig-Holstein) und international bereits vielfältige Beispiele“, heißt es in einem der in Auftrag gegebenen Gutachten. „Das Innenministerium prüft zurzeit, ob und wie die sich aus den Gutachten ergebenden Anforderungen umgesetzt werden können“, bremst hingegen Höller: „Danach werden wir als Koalition eine gemeinsame politische Entscheidung treffen.“

Eine gemeinsame Entscheidung: Von der NRW-CDU, wohl bedacht auf den Frieden in der schwarz-grünen Regierungskoalition, will sich kaum jemand öffentlich zu dem Thema äußern. Im Gegensatz zu den Grünen würden die Christdemokraten die Taser aber so schnell wie möglich flächendeckend anschaffen, heißt es. Führende Unions-Innenpolitiker wie Gregor Golland haben das schon vor zehn Jahren gefordert, als seine Partei noch in der Opposition war.

Gewerkschaft dringt auf Entscheidung

Bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) klingt das alles wie Verzögerungstaktik. Patrick Schlüter, Landesvorsitzender der GdP, hält die Frage nach dem Gerät für existenziell. „Die Frage, ob man einen Taser zur Verfügung hat, oder ob man zur Dienstwaffe greifen muss, weil man eben keinen hat, das ist in vielen Fällen und mit erheblicher Wahrscheinlichkeit eine Frage von Leben und Tod“, sagt er. Mehr als die Hälfte der Kreispolizeibehörden warte noch immer, der Zustand ungleicher Ausstattung halte fast eine Legislaturperiode an. „Die Kolleginnen und Kollegen, die noch ohne sind, haben kein Verständnis für die politischen Spielchen, die da in der Regierungskoalition getrieben werden“, kritisiert Schlüter. In den Gutachten jedenfalls stehe nichts von erheblichen Bedenken.

„Im Gegenteil, der Taser wird als sinnvolle Ergänzung für die Polizei gesehen“, sagt Schlüter. Neulich sei er etwa im Hochsauerlandkreis gewesen. „Die Kolleginnen und Kollegen dort sind fassungslos. Sie warten immer noch auf Taser, nebenan im Märkischen Kreis sind die Geräte lange eingeführt“, so der Polizei-Gewerkschafter: „Warum das immer noch so ist, versteht niemand!“ Gerade im ländlichen Raum, wo „die Wege lang sind und man mitunter lange auf Verstärkung warten muss“, sei es wichtig, „dass Polizistinnen und Polizisten alles zur Hand haben, was die Situation erfordert“.