Kritiker werfen Benedikt XVI. auch nach seinem Tod schwere Versäumnisse im Kampf gegen sexualisierte Gewalt vor. Raimund Neuß sprach darüber mit dem Kirchenrechtler Prof. Thomas Schüller.
Kampf gegen sexualisierte GewaltRatzingers Leistungen, Ratzingers Grenzen

Der Kirchenrechtler Thomas Schüller lehrt an der Universität Münster.
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Nach dem Tod von Benedikt XVI. äußern sich Kritiker, die ihn als Symbolfigur für alles sehen, was in der katholischen Kirche beim Umgang mit sexualisierter Gewalt falsch gemacht worden ist. Haben sie Recht?
Eine gesicherte Einschätzung werden Historiker erst in 60 Jahren abgeben können, wenn die Akten der Glaubenskongregation aus seiner Amtszeit zugänglich sind. Das zu sagen ist ein Gebot der Fairness, und ich bin eher skeptisch, wenn zum Beispiel das Autorenpaar Doris Reisinger/Christoph Röhl bereits jetzt ein Buch mit einem definitiven historischen Urteil veröffentlicht. Man wird aber schon jetzt sagen können: Joseph Ratzinger hat im Unterschied zu seinem heiliggesprochenen Vorgänger Johannes Paul II. überhaupt erkannt, dass das ein dramatisches Thema ist. Seine Anhänger können darauf verweisen, dass er es als Präfekt der Glaubenskongregation – damals vor dem Hintergrund der Fälle in den USA, etwa im Erzbistum Boston – geschafft hat, Johannes Paul II. davon überzeugen, dass solche Delikte zentral in Rom untersucht werden müssen. Ich verstehe aber gut, dass aus Sicht der Opfer sexualisierter Gewalt nichts von dem ausreicht, was von 1980 bis heute geschehen ist. Das darf man auch nicht kleinreden. Aber wie konkret Ratzinger im Einzelfall agiert hat, welche Verantwortung er zum Beispiel für das milde Vorgehen gegen Marcial Maciel trug, den Gründer der Legionäre Christi – das wird man erst in den Akten sehen..
Nun war Ratzinger ja auch selbst einige Jahre lang Erzbischof von München. In seiner Amtszeit hat es folgenreiche Versäumnisse gegeben.
Ja, wie bei eigentlich allen katholischen Bischöfe seiner Zeit von Franz Kamphaus bis Karl Lehmann, wie sein Vorgänger Julius Kardinal Döpfner und sein Nachfolger Friedrich Kardinal Wetter.
Kardinal Wetter hat allerdings zwar bestimmte Vorwürfe aus dem Münchner Missbrauchsgutachten zurückgewiesen, aber er hat sich dazu bekannt, dass er als Erzbischof eine nicht delegierbare letzte Verantwortung hatte. Wie stand Benedikt dazu?
Diese Kraft hat Joseph Ratzinger nicht aufgebracht. Er sprach nur von Fehlern in seiner Amtszeit, nicht von persönlichen Fehlern. Das ist charakteristisch, er konnte Fehler schwer eingestehen – ob es um problematische theologische Aussagen ging oder um amtliches Handeln. Das hat sicher auch damit zu tun, dass er die Institution, für die er handelte, um jeden Preis schützen wollte. Er hätte nie wie Karl Rahner gesagt, dass die Kirche selbst sündig ist. Er hätte immer nur von einzelnen Sündern gesprochen.
Aber es gibt doch das Schuldbekenntnis von 2010!
Ja, aber auch in diesem Hirtenbrief an die Katholiken in Irland bezog er sich immer auf individuelle Schuld. Die Frage institutioneller Verantwortung ist bei ihm allenfalls langsam in den Blick geraten. Interessant wäre es gewesen, wie er agiert hätte, wenn ihn 2013 nicht die Kräfte verlassen hätten. Denn er hatte ja einiges angestoßen, während sein Nachfolger Franziskus in den letzten Jahren dann wichtige Normen erließ. Man könnte sagen, Benedikt hat als Papst die Türen für Franziskus geöffnet, durch die sein Nachfolger dann mit der Verschärfung des kirchlichen Strafrechts gegangen ist.