Die Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen sollen die Folgen für Unterrichtsversorgung strenger prüfen. Dabei geht es vor allem auch um die umstrittene Einschränkung der Teilzeitmöglichkeiten für Lehrkräfte.
Schulpolitik in NRWLehrer-Teilzeit wird zum Zankapfel

An den Gymnasien in Nordrhein-Westfalen arbeiten derzeit 37 Prozent der Lehrkräfte in Teilzeit.
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Im Streit um die Einschränkung der Teilzeitmöglichkeiten für Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen bemühen sich die Bezirksregierungen als Genehmigungsbehörden um Deeskalation. „Auch bisher kam es bereits zu Ablehnungen von Anträgen auf voraussetzungslose Teilzeit, oder sie wurden lediglich in einem bestimmten Umfang bewilligt“, erklärte eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf auf Anfrage unserer Redaktion.
Auch die Bezirksregierung Köln verwies darauf, dass „ein neues Verfahren“ gar nicht in Gang gesetzt worden sei. Das Landesbesoldungsgesetz verpflichte schon bisher dazu, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob dienstliche Gründe der Genehmigung entgegenstünden. Ein solcher Grund sei nun einmal „die Gefährdung der Unterrichtsversorgung“, so die Kölner Behörde.
In Köln wird sachgrundlose Teilzeit nicht mehr genehmigt.
Hintergrund der Aufregung ist das „Handlungskonzept Unterrichtsversorgung“, das NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) Ende vergangenen Jahres vorgestellt hatte. Darin werden die fünf Bezirksregierungen von der schwarz-grünen Landesregierung angehalten, Anträge auf Stundenreduzierungen, die nicht etwa mit der Versorgung von Kleinkindern oder pflegebedürftigen Angehörigen begründet werden können, künftig strenger zu prüfen. Feller versucht angesichts von 8000 unbesetzten Lehrerstellen in NRW, mehr Stunden von grundständig ausgebildeten Pädagogen unterrichten zu lassen.
An Grundschulen hat knapp die Hälfte eine volle Stelle
An den Grundschulen im Land arbeiten bereits 48 Prozent der Lehrkräfte in Teilzeit, an den Gymnasien sind es derzeit 37 Prozent. Die meisten Pädagogen reduzieren nach eigenen Angaben zwar aus familiären Gründen ihre Stundenkontingente, über alle Schulformen hinweg nutzen aber rund 13000 Pädagogen meist über viele Jahre die Möglichkeit der „grundlosen Teilzeit“. Doch das könnte sich nun ändern.
In der Vergangenheit habe es bloß „in wenigen Einzelfällen mal eine Ablehnung eines Teilzeitantrags gegeben“, räumt die Bezirksregierung Detmold ein. „Die Sicherung der Unterrichtsversorgung ist im Falle einer Ablehnung ein Grund mit zentraler Bedeutung“, erklärte die Bezirksregierung Münster. An der Umsetzung des Handlungskonzepts von Ministerin Feller werde „mit Hochdruck gearbeitet“. Auch die Behörde in Arnsberg kündigte an, man werde „intensiv prüfen“. Hintergrund: Wer ab dem neuen Schuljahr 2023/24 seine Stundentafel reduzieren oder reduziert halten will, muss in diesen Wochen seinen Antrag einreichen.
Die Lehrergewerkschaft GEW hält die Einschränkung der anlasslosen Teilzeit für einen schweren Fehler der Landesregierung. Wer in Teilzeit unterrichte, mache dies, weil er auf dem Zahnfleisch gehe, warnte GEW-Landeschefin Ayla Celik in einer Expertenanhörung des Landtags. Es gibt die Sorge, dass die Zahl der Krankschreibungen weiter steigen könne. „In Köln wird sachgrundlose Teilzeit nicht mehr genehmigt“, klagte eine Lehrkraft bereits gegenüber unserer Redaktion.