Die EU verlängert den Schutzstatus für ukrainische Flüchtlinge einstimmig bis März 2027. Dieser ermöglicht Aufenthalt und Arbeit.
Schutzstatus bis 2027EU verlängert Aufenthaltstitel für ukrainische Flüchtlinge

Der unbürokratische Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine wird von der EU bis März 2027 verlängert.
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Die EU hat den unbürokratischen Schutz für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine um ein weiteres Jahr verlängert. Die EU-Innenminister billigten am Freitag in Luxemburg einstimmig einen Vorschlag der EU-Kommission, mit dem Ukrainerinnen und Ukrainer bis März 2027 ohne Asylverfahren einen Aufenthaltstitel erhalten können. „Wir werden Millionen ukrainischen Flüchtlingen ein weiteres Jahr lang Schutz bieten“, erklärte der polnische Innenminister Tomasz Siemoniak, dessen Land noch bis Ende des Monats die Ratspräsidentschaft innehat.
Nach dem russischen Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 hatten die EU-Staaten erstmals auf eine EU-Richtlinie zurückgegriffen, die einen vereinfachten Schutzstatus ermöglicht. Ukrainerinnen und Ukrainer können mit ihrem Aufenthaltstitel einer Arbeit nachgehen, ihre Kinder zur Schule schicken und sind krankenversichert. Zuletzt hatten die EU-Länder den Schutzstatus im Juni 2024 bis zum 4. März 2026 verlängert.
In ihrem Vorschlag hatte die Kommission Anfang Juni auch eine Strategie für die Zeit nach Auslaufen der Regelung vorgestellt. Darin empfiehlt Brüssel den Mitgliedstaaten etwa, den geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern nationale Aufenthaltsgenehmigungen zu erteilen, zum Beispiel in Form von Arbeitsvisa. Die EU-Länder sollen zudem freiwillige Rückkehrprogramme vorbereiten und Beratungszentren einrichten.
Deutschland hat mit 1,17 Millionen Flüchtlingen aus der Ukraine die meisten Schutzsuchenden aufgenommen, vor Polen mit knapp einer Million Flüchtlingen und Tschechien mit knapp 400.000. (afp)