Folgen eines verzwickten SystemsEin Kommentar zu Kassen und Betriebsrenten

Eine Rentnerin hält einen Geldbeutel mit verschiedenen Euromünzen.
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- Ist das Verfahren fair, mit dem die Koalition Betriebsrentner bei den Krankenversicherungsbeiträgen entlasten will?
- Darüber kann man lange streiten.
- Fest steht: Es macht das Beitragsrecht der Sozialversicherung noch komplizierter als bisher – und es erhöht das Milliardendefizit in der Krankenversicherung der Rentner.
Mit der Fairness ist es so eine Sache. Auch gesetzliche Rentenbeiträge werden aus Einkommen aufgebracht, das bis zur Bemessungsgrenze für die Kassenbeiträge herangezogen wurde – und von den Renten werden dann Beiträge in voller Höhe fällig. Das sieht nur deshalb netter aus, weil die Beiträge in einen Eigenanteil und einen Zuschuss aufgeteilt werden, der formell zum Brutto dazukommt. Reine Zahlenkosmetik. Freiwillig versicherte Rentner haben sowieso nichts davon.
Auch diesbezüglich könnte es Zweifel an der Fairness geben – vor allem, wenn man den Vergleich zum Steuerrecht zieht, wo ja klare Verhältnisse herrschen: Einkünfte dürfen nur einmal besteuert werden. Kein Zufall, dass die Koalition mit Freibeträgen jetzt ein aus dem Steuerrecht entlehntes Mittel verwendet, um die Härten für Betriebsrentner zu mildern. Zumal auf private Lebensversicherungen keine Beiträge fällig werden.
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Seit Bismarcks Zeiten werden Kassenbeiträge als Prozentsatz vom Einkommen berechnet. Immer wieder, so auch jetzt, wird an diesem System herumgebastelt – mit absurden Konsequenzen: Kassen sind eben keine Finanzämter. Der Ausweg, einfach kostendeckende Versicherungsbeiträge zu erheben und den sozialen Ausgleich aus Steuermitteln zu leisten, ist vor gut anderthalb Jahrzehnten ausführlich diskutiert worden. Die Idee ist krachend gescheitert. Offensichtlich will eine breite Mehrheit beim heutigen System bleiben. Dann sollte man aber nicht zu laut über die Folgen klagen.


