Reise buchen trotz CoronaWas es beim Osterurlaub zu beachten gilt

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Ostern 2021: Entspannt am Strand?

Ostern 2021: Entspannt am Strand?

Köln – Wie stehen die Chancen für den Osterurlaub 2021? Was lässt sich überhaupt buchen? Und worauf ist zu achten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wo ist Urlaub überhaupt möglich?

„Aufgrund der unklaren Entwicklung der Corona-Pandemie insbesondere angesichts neu aufgetretener Mutationen ist eine Aussage zur Möglichkeit von Osterurlauben derzeit nicht möglich“, sagt Andreas Hölzel vom ADAC auf Anfrage. Fakt ist: Vorerst sind touristische Übernachtungen in Hotels und anderen Unterkünften in Deutschland bis zum 7. März verboten.

Sind Kreuzfahrten wieder möglich?

„Schiffsreisen im Mittelmeer oder in der Nordsee sind prinzipiell wieder möglich“, so Andreas Hölzel vom ADAC. Das Auswärtige Amt rät nicht von Kreuzfahrten ab, die über spezifische Hygienekonzepte verfügen und deren Reise in einem Hafen in Deutschland beginnt und ohne ein Anlegen in einem ausländischen Hafen wieder in einem Hafen in Deutschland endet.

Doch wer eine Kreuzfahrt erwägt, muss sich im Klaren sein: Start der Reise und Routenverlauf sind von der aktuellen Entwicklung abhängig. Die Lage kann sich innerhalb weniger Tage ändern. (ccr)

Danach – nach einem möglichen Ende des Lockdowns – „besteht eine höhere Chance auf einen coronakonformen Aufenthalt auf Campingplätzen sowie in Ferienwohnungen“, so Hölzel weiter. Reisen ins Ausland sind grundsätzlich nicht verboten, das Auswärtige Amt warnt jedoch vor nicht notwendigen touristischen Reisen. Zudem sind die meisten europäischen Länder als Corona-Risikogebiete eingestuft, die teilweise auch als Hochinzidenz- oder Virusvarianten-Gebiete gelten. „Von daher raten wir zu Zurückhaltung bei geplanten Auslandsreisen“, sagt Hölzel.

Urlauber, die trotz Reisewarnung in ein Risikogebiet fahren, müssen mit Einreisebeschränkungen, Quarantäneanordnungen und einer Testpflicht rechnen. „Auch wer eine Reiserücktritts- oder Reisekrankenversicherung abschließt, muss genau in den Versicherungsbedingungen nachsehen, ob die Versicherung im Falle von Reisen in Risikogebiete überhaupt leistet“, sagt Tiana Preuschoff von der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Worauf sollten Reisende bei der Buchung achten?

„Um selbst flexibel zu bleiben, sollten Urlauber darauf achten, zu welchen Bedingungen Reiseleistungen storniert oder umgebucht werden können“, empfiehlt Hölzel vom ADAC. Zwar seien Stornierungen durch den Kunden jederzeit möglich, allerdings meist mit hohen Stornokosten verbunden. Viele Anbieter reagierten bereits mit flexiblen oder kostenfreien Umbuchungs- und Stornierungsbedingungen. „Hier müssen Buchende allerdings auf das Kleingedruckte achten. Zum Beispiel, ob sich dort Ausnahmen von auf den ersten Blick großzügig wirkenden Stornobedingungen finden“, sagt Preuschoff von der Verbraucherzentrale .

Individual- oder Pauschalreise?

Grundsätzlich sind Pauschalreisende gesetzlich etwas besser abgesichert. „Es ist klar geregelt, dass das Reiseunternehmen in der Regel das wirtschaftliche Risiko dafür trägt, dass die Reise aufgrund außergewöhnlicher, unvermeidbarer Umstände nicht stattfinden kann. Auch gibt es einen Insolvenzschutz“, so Preuschoff. Heißt: Sagt der Veranstalter die Reise ab, bekommt der Urlauber den gesamten Preis zurück. Auch Reisende können jederzeit stornieren, es fallen dann aber Stornogebühren an. Die Höhe ergibt sich aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reiseveranstalter. Ein kostenfreier Rücktritt kommt nach den gesetzlichen Vorschriften nur in Betracht, wenn der Reiseveranstalter erhebliche Leistungsänderungen vornimmt, die Reise mit erheblichen Mängeln behaftet ist oder die Reise wegen außergewöhnlicher Umstände am Urlaubsort erheblich beeinträchtigt ist. Ob Corona ebenfalls einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, lässt sich laut Hölzel vom ADAC nicht pauschal beantworten. „Eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts ist ein Indiz für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, sodass hier in der Regel ein kostenfreier Rücktritt möglich ist, wenn im Reisezeitpunkt eine Reisewarnung für die konkrete Urlaubsregion besteht.“

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Individualreisende hingegen kümmern sich selbst um die einzelnen Reiseleistungen, buchen also zum Beispiel Flug und Hotel separat. Hier droht die Gefahr, auf Kosten sitzen zu bleiben, wenn nur einzelne Leistungen ausfallen. „Wird zum Beispiel das Hotel wegen Corona geschlossen und möchte der Urlauber seine Reise deshalb gar nicht mehr antreten, so müsste er selbst den Flug stornieren und hierfür im Regelfall Stornokosten an die Fluggesellschaft bezahlen“, sagt Hölzel.

Wie sinnvoll ist es, Frühbucher-Rabatte mitzunehmen?

Häufig werden jetzt günstige Preise bei frühzeitiger Buchung angeboten. Hier gilt es, die Vorteile eines Frühbucherrabatts gegen mögliche Stornokosten abzuwägen. „Die Sorge, dass Unterkünfte schnell ausgebucht sein werden, können wir nachvollziehen, aber vor dem Hintergrund, dass niemand absehen kann, wie sich die Situation entwickelt, empfehlen wir den Reisewilligen, sich genau über das Kostenrisiko zu informieren“, sagt Preuschoff von der Verbraucherzentrale. Denn je früher eine Reise gebucht wird, desto schwerer lässt sich die Entwicklung bis zum Reisezeitpunkt vorhersagen. „Urlauber sollten gerade bei sehr frühzeitigen Reisebuchungen genau prüfen, ob und unter welchen Bedingungen eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierung der Reise möglich ist. Ansonsten zahlt man am Ende bei dem vermeintlichen Schnäppchen womöglich drauf“, sagt Hölzel vom ADAC.

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