Pauschalreisen können bei außergewöhnlichen Umständen kostenfrei storniert werden. Individuelle Reisende müssen eigenverantwortlich handeln.
Infos zu StornierungenWaldbrände in Südeuropa – Urlauber sollen Entwicklungen abwarten

Die italienische Feuerwehr bei Löscharbeiten auf der italienischen Insel Sardinien in der Nähe von Cagliari.
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In verschiedenen Regionen, darunter Teile der Türkei, nördlich von Athen, Euböa, Kreta, der Halbinsel Peloponnes, Kroatien, Montenegro, Bosnien, Albanien und Südsardinien, wüten derzeit Wald- und Vegetationsbrände. Auch Italien verzeichnet einen Anstieg an Bränden. Urlauber, die eine geplante Reise in betroffene Gebiete erwägen, sollten daher einige Punkte beachten.
Was sollten Reisende in so einem Fall tun?
- Bei geplanten Reisen ist es wichtig, vorab mit dem Reiseveranstalter oder den örtlichen Unterkünften in Kontakt zu bleiben, um mögliche Risiken zu erkennen und zu prüfen, ob Umbuchungen oder Stornierungen möglich sind.
- Informieren Sie sich über die Lage vor Ort. Das geht zum Beispiel über Google Maps, das von Behörden gemeldete Waldbrände in vielen Ländern Europas anzeigen kann. Dafür in das Suchfenster „Brände“ und die Region schreiben, dann erscheinen Einträge auf der Karte. So kann man sich einen ersten Überblick verschaffen. Lokale Medien im Netz berichten häufig ebenfalls - wer die Landessprache nicht spricht, kann die Übersetzungsfunktion des Browsers (Chrome/Firefox/Edge) nutzen. Das entsprechende Icon findet sich meist rechts in der Adressleiste
- Während der Reise: Informiert bleiben, über Medien und Apps regionaler Behörden. In Griechenland beispielsweise wird, wie in Deutschland, zudem der Mobilfunkdienst Cell Broadcast genutzt, um Warnnachrichten direkt auf Smartphones zu schicken. Auch Reiseveranstalter betreuen ihre Pauschalurlauber vor Ort in Krisensituationen engmaschig.
Was gilt reiserechtlich?
Bei Pauschalreisen haben Urlauber die Möglichkeit kostenfrei zu stornieren, wenn sich am Urlaubsort oder in der unmittelbaren Umgebung "unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände" manifestieren, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Reisende müssen im Streitfall nachweisen können, dass am Zielort massive Schäden vorliegen. Es wird empfohlen, Informationen aus den Medien und vom Auswärtigen Amt sorgfältig zu sammeln.
Für künftige Reisen sollten Urlauber nicht vorschnell stornieren, da sich die Lage möglicherweise bis dahin normalisiert. Ängste allein sind kein ausreichender Grund für eine kostenfreie Stornierung. Bei individuellen Reisen ohne Reiseveranstalter müssen Urlauber direkt mit Unterkünften kommunizieren. Bei akuter Bedrohung durch Waldbrände vor Ort sind sie selbst für Alternativen wie Ersatzunterkünfte oder Rückflüge verantwortlich.
Anders verhält es sich bei Pauschalreisen, hier muss der Veranstalter für Lösungen sorgen und die Kosten tragen. Bei vorzeitigem Reiseabbruch kann eine anteilige Rückerstattung des Reisepreises erforderlich sein. Preisnachlässe sind möglich, wenn der Urlaub erheblich durch Brände gestört wird, beispielsweise durch Rauch oder Ascheregen sowie ausgefallene geplante Ausflüge. (dpa)