Kommentar zum ProzessHöcke und seine eigentümliche „Dual-Use“-Rhetorik

Ein Kommentar von
Lesezeit 2 Minuten
18.04.2024, Sachsen-Anhalt, Halle: Björn Höcke (AfD) sitzt während seines Prozesses im Landgericht Halle im Gerichtssaal

Halle: Björn Höcke (AfD) sitzt während seines Prozesses im Landgericht Halle im Gerichtssaal. Angeklagt ist er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Die Dual-Use-Rhetorik ist nicht besonders mutig, und besonders ehrenhaft ist sie auch nicht. Ob sie sogar strafbar sein kann, wird nun entschieden.

In der Industrie gibt es die Bezeichnung „Dual Use“, doppelte Verwendungsmöglichkeit. Damit sind Bauteile gemeint, die für zivile Anlagen benutzt werden können – oder für Waffen. Was sie für Schmuggler praktisch und für Kontrolleure tückisch macht: Es weiß niemand, welche Art von Lieferung man gerade vor sich hat.

Der AfD-Politiker Björn Höcke hat diese Doppelbödigkeit in die politische Sprache übertragen: Er hat eine Dual-Use-Rhetorik entwickelt. Die Formulierung „Alles für Deutschland“, für die er vor Gericht steht, ist typisch: Damit lassen sich gefährliche Sympathien für den NS-Staat in den öffentlichen Raum schmuggeln, und wenn ein Kontrolleur kommt, erklärt man sie einfach zur zivilen Allerweltsformulierung.

Die Liste lässt sich verlängern. Wenn Höcke das Holocaust-Mahnmal in Berlin ein „Denkmal der Schande“ nennt, lässt er damit vordergründig offen, ob das Denkmal selbst schändlich sei oder die Verbrechen, an die es erinnern soll – das dürfen sich seine Zuhörer selber ausmalen. Auch der Begriff „Remigration“ funktioniert so: Eigentlich ist es ein Schlagwort der Neuen Rechten, mit dem das Entfernen von Ausländern gemeint ist. Höcke aber behauptet neuerdings: Es gehe ihm im Gegenteil um das „Remigrieren“ ausgewanderter Deutscher zurück in ihre Heimat.

Die Dual-Use-Rhetorik ist nicht besonders mutig, und besonders ehrenhaft ist sie auch nicht. Ob sie im Falle von „Alles für Deutschland“ sogar strafbar ist, muss das Landgericht Halle entscheiden. Aber selbst wenn der Prozess mit einem Freispruch enden würde, wäre er nicht umsonst gewesen: Er trägt schon jetzt dazu bei, dass sich eine breitere Öffentlichkeit über die Methode Höcke im Klaren ist. Und ein durchschauter Schmuggler tut sich in Zukunft mindestens so schwer wie ein verurteilter.

Rundschau abonnieren