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34 Parteien zur Wahl zugelassen

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Für die Positionierung im Wahlkampf zum Deutschen Bundestag bleibt den Parteien nicht viel Zeit.

BERLIN. Der Bundeswahlausschuss hat 34 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen. Weil sie im Bundestag oder mit mindestens fünf Abgeordneten in einem Landtag vertreten sind, können ohne Prüfung antreten: SPD, CDU, CSU, Bündnis 90 / Grüne, FDP, Linkspartei, DVU und NPD.

Dazu kommen: StattPartei, Unabhängige Kandidaten, Republikaner, Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die Partei), Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale (PSG), Pro Deutsche Mitte - Initiative Pro D-Mark - (Pro DM), Bayernpartei (BP), Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD), Feministische Partei Die Frauen, Mensch Umwelt Tierschutz - Die Tierschutzpartei, Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo), Die Grauen - Graue Panther, Deutsche Gemeinschaft für Gerechtigkeit (DGG), Perspektive, 50Plus-Bürger- und Wählerinitiative für Brandenburg, Humanistische Partei (HP), Ab jetzt... Bündnis für Deutschland, Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit (AGFG), Deutsche Zentrumspartei, Humanwirtschaftspartei, Partei Rechtsstaatliche Offensive (Offensive D), Partei Bibeltreuer Christen (PBC), Deutsche Soziale Union (DSU), Familien-Partei Deutschlands, Christliche Mitte (CM), Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD).

Nächste Woche wird über die Zulassung der Landeslisten entschieden. (dpa)