Bierkartell-VorwurfEndgültiger Freispruch für Kölsch-Brauereien – Keine Preisabsprachen

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Ein Wirt in einem Kölsch-Brauhaus in der Kölner Innenstadt serviert Kölsch.

Früh, Gaffel und Kölsch sind vom Vorwurf der Preisabsprachen freigesprochen. (Symbolbild)

Der Bundesgerichtshof bestätigt das Kartell-Urteil des OLG Düsseldorf: Die Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell sind freigesprochen.

Der Bundesgerichtshof gibt dem Oberlandesgericht Düsseldorf recht: Der Verdacht auf ein Bierkartell mehrerer Kölner Brauereien hat sich nicht bestätigt. Das entschied das OLG im September 2021. Zuvor hatte das Bundeskartellamt gegen die Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell Bußgelder von mehr als acht Millionen Euro verhängt und ihnen Preisabsprache vorgeworfen.

Oberlandesgericht: Keine Preisabsprachen zwischen Kölsch-Brauereien

In dem Verfahren waren die Brauereien dann freigesprochen worden: Der 4. Kartellsenat des Oberlandesgerichts habe keine Absprachen zwischen den Brauereien feststellen können, hieß es damals. Die Aussagen zweier Zeugen reichten hierfür nicht aus.

Das Bundeskartellamt hatte im Verfahren Rechtsmittel gegen den Freispruch für drei Kölschbrauereien eingelegt. Darüber hat der Bundesgerichtshof entschieden und dem ursprünglichen Urteil Recht gegeben. Heinrich Philipp Becker, geschäftsführender Gesellschafter von Gaffel, sagt: „Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof nach 15 Jahren einen Schlussstrich gezogen hat. Das Verfahren war für alle Beteiligten ein juristischer und persönlicher Marathonlauf. Das OLG Düsseldorf hatte kein Fehlverhalten unsererseits feststellen können. Das wurde nun durch die oberste Instanz bestätigt.“ (ebu)

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