Der Ausschuss für Mobilität und Digitalisierung tagt am Donnerstag, 23. April, um 18 Uhr im Sitzungssaal des Alfterer Rathauses.
VerkehrssicherheitAusschuss für Mobilität in Alfter beschäftigt sich mit Problemen rund um die L113

Nadelöhr und aus Sich von Verkehrsteilnehmern nicht ungefährlich: Die L113 in Alfter.
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Die Hauptstraße (L 113) in Witterschlick gleicht als vielbefahrene Durchgangsstraße oft einem Nadelöhr. Nicht zuletzt auch, weil neben Anwohnern und Pendlern, oft Lkw diese Straße nutzen, weil sie die Servaisstraße Richtung Bahnhof oder „Deutsche Steinzeug“ ansteuern.
Geschwindigkeitskontrollen
Eine unbefriedigende Verkehrssituation, mit der sich die Verwaltung in den vergangenen Monaten zu beschäftigen hatte. Drei Prüfaufträge hatte die Politik hierzu erteilt. Dafür mussten unter anderem Verkehrsmessungen und polizeiliche Anhörungen oder die Expertise anderer Behörden eingeholt werden. Die Ergebnisse liegen nun vor und werden am morgigen Donnerstag im Ausschuss für Mobilität und Digitalisierung vorgestellt.
Auf der Hauptstraße im Bereich des Ortseingangs von Witterschlick aus Volmershoven-Heidgen kommend werde „regelmäßig und wiederholt“ zu schnell gefahren. Vor allem in den Abend- und Nachtstunden hätten Anwohner „deutlich überhöhte Geschwindigkeiten“ festgestellt. Diese Raserei sei nicht nur gefährlich, sondern führe auch zu einer Lärmbelästigung für die Bewohner, so die Alfterer FDP-Fraktion.
Zwischen den beiden Dörfern kann 70 km/h gefahren werden, ab dem Ortseingang gelten dann die innerorts üblichen 50 km/h, ab etwa der Höhe des Hauses Kessenich bis zum Ortsausgang Richtung Impekoven dürfen aber nur 30 Stundenkilometer gefahren werden. Daran halten sich jedoch laut der FDP-Fraktionsvorsitzenden Miriam Clemens viele Autofahrer nicht, daher forderte sie gezielte Geschwindigkeitskontrollen auf der Hauptstraße in Witterschlick, insbesondere in den späten Abend, sowie in den frühen Morgenstunden.
Diese Messungen fanden nun im März mit einem Seitenradarmessgerät im Ortseingangsbereich statt. Zwar hätten einige Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit unter Abzug der Messtoleranz von drei km/h von 50 km/h teilweise „deutlich überschritten“ heißt es aus dem Rathaus, eine mobile Geschwindigkeitskontrolle durch den dafür zuständigen Rhein-Sieg-Kreis sei jedoch nicht gegeben. Die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen lägen nicht vor, das es sich dort nicht um eine Gefahrenstelle beziehungsweise Unfallhäufungsstelle handele. Außerdem gebe es dort keine „besonders schutzwürdigen Einrichtungen“, sprich Kindergärten, Schulen, Seniorenheime oder Baustellen, die solche Messungen rechtfertigen würden.
Sicherheit für Fußgänger
Die Fraktion der Grünen liegt die Sicherheit der Fußgänger entlang der Hauptstraße am Herzen. Bereits im September 2022 stellte die Partei den Prüfauftrag, einzelne Gehwegabschnitte entlang der Hauptstraße an jenen Stellen zu verbreitern, auf denen eine Begegnung von Fußgängern unmöglich ist und Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer, aber auch Schulkinder besonders gefährdet seien. Zudem forderten die Grünen eine sichere Querungshilfe zwischen dem Edeka-Markt Schwindt und der Einmündung der Buschhovener Straße.
2023 stand die Verkehrskommission des Kreises diesen Ideen bereits ablehnend gegenüber, worauf der Mobilitätsausschuss konstruktive Vorschläge forderte, um die Situation zu verbessern. Es folgten eine verkehrsrechtliche Untersuchung und eine erneute Ortsbegehung mit Vertretern des Straßenverkehrsamtes des Kreises, des Landesbetriebs Straßenbau NRW, der Gemeinde Alfter sowie des Polizeipräsidiums Bonn. Dabei kaum heraus, dass lediglich im Bereich der Hausnummern 267 und 284 eine Verbreiterung des Gehweges möglich sei.
Da es sich um eine sogenannte Nebenanlage der L 113 handelt, wäre dafür die Gemeinde Alfter als Straßenbaulastträger zuständig, müsse sich aber mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW abstimmen. Die Kosten hätte Alfter zu tragen. Diese würden bei einer Verbreiterung des Gehweges von 1,30 Meter auf vier Meter in dem besagten 62 Meter langen Teilstück 95.000 Euro kosten und müssten gegebenenfalls in den Haushalt eingestellt werden.
Für eine Querungsmöglichkeit liegen laut Verwaltung weder die verkehrsbaulichen noch die verkehrsrechtlichen Voraussetzungen vor. Das gelte sowohl für einen Zebrastreifen, der nur innerhalb geschlossener Ortschaften möglich sei, als auch für eine Ampel oder eine Querungshilfe in Form einer Mittelinsel. Bereits 2023 verwies das Straßenverkehrsamt darauf, dass bereits im Bereich des Hauses 284 eine Einengung zur Querung der L 113 bestehe und die Fahrbahnbreite dadurch auf etwa 5,50 Meter reduziert werde. Dies sorge nicht nur dafür, dass die Geschwindigkeit für den fließenden Verkehr reduziert werde, sondern diene auch der Sicherheit der Fußgänger.
Servaisstraße
Sorgen um die Sicherheit der Kinder, die an der Servaisstraße wohnen, macht sich ein Anwohner, und das wohl schon seit vielen Jahre, wie aus seinem Bürgerantrag vom August 2025 an den Haupt- und Finanzausschuss hervorgeht. Zudem leide die Bausubstanz durch schnell fahrende Autos, Lkw und Busse: „Unser Haus wird erschüttert und es knackt im Dachgebälk. Unsere Kinder sind mittlerweile groß“, schreibt der Petent. Für ihn sei es daher unverständlich, dass auf der Servaisstraße als einziger Straße mitten in Witterschlick 50 km/h erlaubt seien. Dieser Zustand sei nicht haltbar: „Die Straße ist durch die dauerhafte, einseitige Beparkung de facto einspurig.“
Verwirrend seien zudem die unterschiedlichen Geschwindigkeitsbereiche. Teilweise gelte auf der Servaisstraße Tempo 50, dann wieder 30, im Bereich der „Deutschen Steinzeug“ Tempo 20. Er fordert daher ein durchgehendes Tempolimit von 30 Stundenkilometern ohne „Schilderwald“, zumal auch viele Schulkinder und Passanten die Straße nutzten, um zum Bahnhof zu kommen.
Verkehrsschilder neu angeordnet
Die Sorgen des Bürgers konnte die Verwaltung in Abstimmung mit dem Straßenverkehrsamt und dem Polizeipräsidium Bonn durchaus nachvollziehen und hat gehandelt, nachdem Geschwindigkeitsmessungen ergeben hatten, dass in dem besagten Bereich die Höchstgeschwindigkeit von Tempo 20 oft nicht eingehalten worden, teilweise sogar deutlich erhöht war.
Daher wurden die Verkehrsschilder neu angeordnet und optimiert und der Bereich, in dem die Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, ausgeweitet. Grundsätzlich sei die Servaisstraße aber eine Erschließungsstraße, die entsprechend großzügig ausgebaut sei, so dass mit Ausnahme in dem Bereich der „Deutschen Steinzeug“ die innerortstypische Höchstgeschwindigkeit in beiden Fahrtrichtungen problemlos möglich sei.
In den Bereichen, wo Tempo 50 gilt, wurden ebenfalls Seitenradarmessungen durchgeführt. Dabei wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit sogar „deutlich unterschritten“. Im Schnitt wurden 40 Stundenkilometer gemessen. Zudem gelte die Unfalllage laut Polizei dort als „absolut unauffällig.“ Daher sei keine Gefahrenlage erkennbar.
Dennoch wurde ein Halteverbot im Bereich der Servaisstraße 5 vor dem Stichweg zur Gemeinschaftsgrundschule Witterschlick durch eine Fahrbahnmarkierung eingerichtet um die Sichtbeziehung der Fußgänger auf den fließenden Verkehr und umgekehrt zu verbessern.
