Bonn – In einer Bonner Karaoke-Bar hatten sie stundenlang russische Lieder gesungen, anschließend hatten die beiden Sängerinnen Freundschaft geschlossen. Was die eine nicht ahnte: Die neue Freundin war eine raffinierte Betrügerin und hatte sich singend das Vertrauen der anderen erschlichen.
Sie arbeite mit Finanzierungen, habe gute Kontakte in die Schweiz, erzählte die 39-Jährige der anderen, und sie könne problemlos ihr Geld vermehren. Die 40-Jährige nahm ihr die Versprechen ab. Ein schriftlicher Vertrag über 33.000 Euro wurde aufgesetzt, das Geld überreicht. Innerhalb von drei Monaten würde sie ihr die Summe nebst zehn Prozent Zinsen zurückzahlen, beteuerte die neue Freundin. So der Stand am 19. August 2018. Weihnachten, als der Geldsegen kommen sollte, blieb das Wunder aber aus. Die 40-Jährige hatte alles verloren.
Zinsen von 10 bis 15 Prozent versprochen
Es sollte nicht bei dem einen Fall bleiben: Die Bonner Staatsanwaltschaft hat die 39-Jährige jetzt wegen gewerbsmäßigen Betruges in sechs Fällen angeklagt. Innerhalb von fünf Monaten, zwischen August 2018 und Januar 2019, soll die Bonnerin insgesamt 81.500 Euro ergaunert haben. Ihre leichtgläubigen Opfer waren alles russisch sprechende Menschen, denen sie vorgespiegelt hatte, sie würde ihr Geld gewinnbringend anlegen und nebst Zinsen zwischen 10 bis 15 Prozent zurückzahlen. In einem Fall versprach sie sogar eine Rückzahlung innerhalb von drei Wochen.
Gier der Opfer kannte kaum Grenzen
Die Gier ihrer Opfer kannte dabei offenbar kaum Grenzen: Eine 46-Jährige nahm bei der Postbank sogar einen Kredit über 19.000 Euro auf, um die versprochenen monatlichen Zinsausschüttungen von zehn Prozent einzustreichen. Ihr Ehemann hatte zuvor bereits 20.000 Euro in die Hände der mutmaßlichen Betrügerin gegeben. Nur weil das Paar die Angeklagte erheblich unter Druck gesetzt hatte, zahlte sie ihnen 3.000 Euro zurück. Der Rest ist verloren.
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In weiteren Fällen suggerierte die 39-Jährige laut Anklage, sie könne für eine Provisionszahlung zwischen 1.000 und 2.000 Euro einen Kredit bei einer Schweizer Bank vermitteln. Die Provisionen habe sie großzügig eingestrichen, zu den Vermittlungen jedoch kam es nicht.
Mit den Betrügereien, so der Ankläger, habe die 39-Jährige regelmäßig ihren Lebensunterhalt verdient und sei damit gewerbsmäßig vorgegangen. Der Prozess findet demnächst vor dem Bonner Amtsgericht statt.

