Vergleich empfohlenRumänische Erntehelferin klagt gegen Insolvenzverwalter

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Der Eingang des Amts- und Landgerichts Bonn

Der Eingang des Amts- und Landgerichts Bonn

Bornheim – Vor dem Bonner Arbeitsgericht ist gestern die erste von circa 20 Klagen rumänischer Erntehelfer gegen den Insolvenzverwalter des Bornheimer Erdbeer- und Spargelhofs Ritter verhandelt worden. Das Gericht schlug einen Vergleich vor. Die Arbeitnehmer, die Ende Mai – mitten in der Saison – ihre Beschäftigung auf den Feldern in Bornheim und Alfter verloren hatten, wenden sich gegen die Kündigung und machen Zahlungs- sowie Auskunftsansprüche gegen den Insolvenzverwalter geltend.

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Sie berufen sich nach Mitteilung des Gerichts überwiegend darauf, dass die ihrer Lohnzahlung zugrundeliegenden Abrechnungen nicht nachvollziehbar seien und insbesondere die Zusammensetzung des als „Pflücklohn“ bezeichneten Akkordlohns nicht nachprüfbar sei. Zudem habe der Spargelhof in einem im Internet veröffentlichten Interview ein Entgelt von zehn Euro netto angeboten. Dieses Entgelt sei mit aus Deutschland stammenden Arbeitnehmern vereinbart worden, hingegen seien die rumänischen Erntehelfer geringer entlohnt worden.

Güteverhandlungen laufen

Hierin liege ein Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz und eine Benachteiligung. Unterstützt werden die Saisonarbeiter von der Freien Arbeiter-Union (FAU), einem Zusammenschluss von Gewerkschaften. Derzeit laufen Güteverhandlungen. Soweit eine Einigung zwischen den Parteien nicht erreicht werden kann, werde ein Kammertermin anberaumt werden, teilte Gerichtssprecherin Sarah Dempke mit.

In dem gestern verhandelten Streit hatte sich eine Arbeitnehmerin gegen eine von ihr als Kündigung verstandene WhatsApp gewandt und Lohn bis zum Ablauf der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses sowie Urlaubsabgeltung von dem Insolvenzverwalter beansprucht.

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