Windkraft in Rhein-SiegKlage der Stadt Bornheim ist vom Tisch

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Hinter drei Windrädern ziehen Regenwolken auf.

Streit beigelegt: Die Bezirkregierung und die Stadt Bornheim haben sich beim Thema Windkraftzonen geeinigt.

Nach der Bezirksregierung bestätigt auch die Stadt Bornheim auf Anfrage der Bonner Rundschau eine Einigung im Windkraft-Streit.

„Nach konstruktiven Gesprächen haben sich die Bezirksregierung und der Bürgermeister der Stadt Bornheim über eine Genehmigung des Teilflächennutzungsplans Wind geeinigt.“ Damit ist auch die Klage der Stadt vom Tisch. In der Antwort der Stadt heißt es weiter: „Es wurde sich auf textliche Änderungen im Teilflächennutzungsplan verständigt. Die Bezirksregierung hat zugesagt, die von der Stadt Bornheim beantragte Konzentrationszone zu genehmigen, wenn der Rat der Stadt Bornheim die Änderungen in seiner nächsten Sitzung am 30. November beschließt. Eine Kulturverträglichkeitsprüfung für die in der Rheinebene dargestellten Zone erfolgt dann durch den Kreis. Eine Klage ist dann selbstverständlich obsolet.“

Landschaftsschützer erleichtert

Große Erleichterung hat die Aussicht auf eine Genehmigung beim Landschafts-Schutzverein Vorgebirge (LSV) ausgelöst.„Die Klärung der Frage, ob die als Weltkulturerbe eingestuften Brühler Schlösser mit der Windenergieplanung der Stadt Bornheim verträglich sind, soll nun abschließend erst während der Genehmigungsverfahren für die Windenergie-Anlagen erfolgen“, erläutert Vorsitzender Dr. Michael Pacyna und hält das „für einen eleganten Ausweg aus der verfahrenen Situation, in die sich die Stadt Bornheim hinein manövriert hatte.“

Die Stadt habe „es innerhalb der letzten zwei Jahre nicht geschafft, die Frage der Gefährdung der Brühler Schlösser mit der Denkmalschutzbehörde und der UNESCO zu klären.“ Die zunächst von der Stadt angekündigte Klage gegen die Bezirksregierung hielt LSV-Vize Norbert Brauner für „völlig aussichtslos, da das Hauptverfahren niemals vor dem 31. Januar 2024 abgeschlossen worden wäre.“ Dann endet die Übergangsfrist, dann muss die Bornheimer Planung für den Teilflächennutzungsplan Windenergie rechtskräftig werden.

Ein großer Knackpunkt für den LSV war, dass der im Plan festgeschriebene Abstand von 1000 Metern zur geschlossenen Wohnbebauung zu kippen drohte. Der dann unvermeidliche „Wildwuchs“, so Pacyna, hätte deutlich näher an die Siedlungsränder gerückte Windräder zur Folge.

Kompromissvorschlag

Pacyna freut sich über die Abkehr vom Klageweg: „Die Stadtverwaltung hat den pensionierten Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht und Mediator, Prof. Dr. Max Seibert, im Vorfeld der Verhandlungen zu Rate gezogen. Der im Umweltrecht erfahrene Jurist hatte auch bereits den Landschaftsschutzverein beraten. Auf der Grundlage eines die Interessen beider Parteien Rechnung tragenden Lösungsvorschlags haben sich die Bezirksregierung Köln und die Stadt Bornheim geeinigt.“

Für den LSV sei es bitter gewesen, „dass der Stadtrat die Bedenken des Vereins gegen die Ausweisung einer Windenergie-Konzentrationszone auf dem bisher ungestörten Ville-Rücken nicht teilte“. Dennoch habe der LSV nicht den Rechtsweg beschritten. Eine erfolgreiche Klage hätte den aus Sicht des Vereins unverzichtbaren Abstand zu den Bornheimer Ortschaften gekippt. Brauner dazu: „Bei der jetzt gefundenen Verständigung besteht die begründete Hoffnung, dass es dazu nicht kommen wird.“

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