Folgenreiches MissverständnisAnthony Modeste klagt gegen Energiedrink-Firma

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Anthony Modeste

Anthony Modeste

Köln/Bonn – FC-Fußballprofi Anthony Modeste (Foto) ist am Freitag wegen eines Streits mit einer Energydrink-Firma mit seinem Anwalt vor dem Landgericht Bonn erschienen. Der 34-jährige Franzose fühlt sich von dem Unternehmen aus dem Rhein-Sieg-Kreis, mit der er Ende 2017 einen exklusiven Vertriebsvertrag geschlossen hatte, über den Tisch gezogen. 2021 hatte er Klage gegen den Getränke-Hersteller eingereicht, darin fordert er die Rückzahlung von 350 000 Euro. Zum Termin hatten die Richter der 1. Zivilkammer das persönliche Erscheinen der Parteien angeordnet.

Modeste hatte mit der Energydrink-Firma vereinbart, dass er die koffeinhaltigen Getränke exklusiv in Frankreich vertreiben sollte. Für die Lizenz zahlte der Fußballer 250 000 Euro sowie 100 000 Euro für die erste Ware. Aber, so der klagende Kicker, die Firma habe die veganen Getränke nie geliefert. Das alles sei „ein Fake“ gewesen, so der Vorwurf des Stürmers, der Drink-Vertreiber habe seine Prominenz für PR-Zwecke nutzen wollen und sei nur an seinem Geld interessiert gewesen.

Anthony Modeste hat Vertrag mit Energyfirma nie gelesen

Die gegnerische Partei jedoch kontert: Natürlich hätten sie die Ware bereitgestellt, aber Modeste habe sie nie abgeholt. Da es sich um Lebensmittel handele, habe man die Charge nach Ende der Ablaufzeit entsorgt.

Wohl ein folgenreiches Missverständnis: Denn den Vertrag selbst, so räumte Modeste ein, habe er nie gelesen. Damals jedoch habe man ihm mündlich zugesichert, dass er für den Vertrieb der Energydrinks nichts tun müsse. Die Beklagte hingegen berief sich auf den Vertrag, in dem genau aufgeführt sei, was der Fußballspieler in der Funktion als Vertriebsbeauftragter hätte tun müssen.

„Weiterarbeit" kommt für Modeste nicht in Frage

Am Ende des Termins bot der Geschäftsführer dem prominenten Kicker eine „Weiterarbeit“ an: Man könne es ja noch mal versuchen, das sei doch gut fürs Geschäft. Da lachte Anthony Modeste nur bitter auf: Das komme keinesfalls in Betracht.

Anfang Juni wollen die Richter entscheiden, ob die Klage abgewiesen wird oder sie weitere Zeugen hören.

(AZ: Bonner Landgericht 1 O 31/20)

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