Landgericht BonnDrogenhändler hatte 660 Kilo Marihuana verkauft – lange Haftstrafe

Der Angeklagte (r.) am Freitag im Bonner Landgericht
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Meckenheim/Bonn – Zwei Monate lang war vor dem Bonner Landgericht prozessiert, auch um Grundsatzfragen gerungen worden, am Ende jedoch hat der angeklagte Drogenhändler mit dem Spitznamen „Der Holländer“ auf das falsche Pferd gesetzt und verloren: Der 33-Jährige hatte im Prozess geschwiegen, wohl auf Anraten seiner Verteidiger, die für ihn einen Freispruch erkämpfen wollten.
Aber die Strategie ging nicht auf – und so verurteilte die 1. Große Strafkammer den Angeklagten am Freitag wegen bandenmäßigen Drogenhandels mit 660 Kilo Marihausa im Wert von 2,5 Millionen Euro zu sieben Jahren und drei Monaten Haft. So wie seine drei deutschen Komplizen aus Meckenheim, Swisttal und Hürth, die nach Geständnissen bereits im Dezember zu sechs sowie sieben Jahren Haft verurteilt worden waren.
Dieses Drogen-Quartett war im Sommer 2020 aufgeflogen, nachdem Europol die verschlüsselten Daten des Netzwerk-Anbieters Encrochat geknackt hatte. Die erfolglose Strategie der Verteidigung: Als zentrales Beweismittel seien die Encrochat-Protokolle, so die Anwälte des „Holländers“, für dieses Verfahren nicht verwertbar, da die französischen Ermittler die deutschen Strafverfolgungsgesetze missachtet hätten. Aber die Bonner Kammer hatte sich auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Köln berufen, das die Frage der Verwertung wiederholt – per Urteil – eindeutig beantwortet hatte: Die Daten seien fraglos als Beweismittel zu verwenden.
Verteidigung forderte Freispruch
Die Richter hatten bereits zum Prozessauftakt vorsichtig angemerkt, dass die Strategie der Verteidigung in ihren Augen nicht sehr zielführend scheint – und wiesen den Angeklagten auf das Risiko hin, dass die Strafe ohne ein Geständnis hoch werden könne.
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Auch der Staatsanwalt hatte den Sinn der Beweisanträge der Verteidiger in Frage gestellt: „Dieser Drops ist doch schon gelutscht,“ hatte er zum Prozessauftakt kommentiert – und sogar den Verdacht geäußert, ob sie ihren Mandanten vielleicht als „Versuchskaninchen“ für eine Grundsatz-Entscheidung des Bundesgerichtshofs benutzen wollten. Am Ende hatte er für den 33-Jährigen – auch, weil er nicht gestanden hat – elf Jahre Haft gefordert.
Drogenhandel florierte ein Jahr lang
Dass der Angeklagte die zentrale Figur dieses Millionengeschäfts war, stand für die Kammer fest: Schließlich auch hatten die drei Mittäter den „Holländer“, den sie im spanischen Knast kennengelernt hatten, schwer belastet. Der 33-Jährige sei der Profi unter ihnen gewesen, er habe die Kontakte gehabt und habe sie angeleitet, das Drogengeschäft professionell aufzuziehen.
Ein Jahr lang hatten sie 55 Pakete mit illegalem Stoff aus dem spanischen Alicante ins Rheinland geschickt: Adressaten waren nette, unverdächtige Nachbarn im Vorgebirge, wo einer der Komplizen die Postsendungen abgeholt und weiterverkauft hatte. Bis sie im Sommer vor zwei Jahren aufflogen.



