Prozess erneut geplatztMit 17 Kilogramm Drogen auf Urlaubsfahrt

Der Eingang des Bonner Landgerichts.
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Bonn/Rheinbach – Am Rosenmontag konnten die Richter der 7. Großen Strafkammer lange warten: Der Angeklagte, ein 29-jähriger Niederländer, der vor zwei Jahren mit insgesamt 17 Kilogramm Drogen im Kofferraum an der A 61 bei Rheinbach vom Zoll erwischt worden war, erschien nicht zum Prozessauftakt. Und das nicht zum ersten Mal: Bereits im Dezember sollte das Verfahren wegen Einfuhr und Handels mit großen Drogenmengen starten. Damals versicherte der holländische Staatsbürger, dass sein Covid-19-Test positiv war.
Keine Frage, dass er schön Zuhause bleiben sollte. Auch gestern hatte er die klare Anweisung der Kammer, nur mit einem negativen Testergebnis am Eingang von Bonns Justiz zu erscheinen. Diesmal ist er wohl gar nicht erst losgefahren. Selbst sein Verteidiger, Bernhard Scholz, hatte keine Nachricht und schüttelte über so viel „Dummheit“ seines Mandanten den Kopf. Denn der Mann riskiert seine Freiheit. Dass er auf freiem Fuß ist, ist schon sehr ungewöhnlich bei dem kapitalen Fund, den die Drogenfahnder am 16. Juni 2019 an der Raststätte Peppenhoven gemacht hatten: Im Kofferraum seines silbernen Mercedes SL mit italienischem Kennzeichen lagerten unter dem angeblichen Urlaubsgepäck – der Angeklagte reiste damals mit seiner 34 Jahre alten Freundin und deren 54-jährigen Mutter in Richtung Italien – neben sieben Kilogramm Kokain auch sechs Kilogramm Amphetamin sowie vier Kilogramm Ecstasy. Die Ware war in einem Hohlraum versteckt, für die Profi-Fahnder nicht schwer zu finden. Unter der Teppichauflage war keine Sperrholzabdeckung, wie in solchen Modellen üblich, sondern eine Stahlplatte angebracht, die nur mit roher Gewalt zu knacken war.
Geständnis in der U-Haft
Der 29-Jährige kam in deutsche Untersuchungshaft, legte aber schnell ein Geständnis ab. Vor allem entlastete er die beiden Frauen, gegen die das Verfahren bald darauf eingestellt wurde. Möglicherweise ist das der Grund, dass der Haftbefehl nach sechs Monaten in der Zelle auf Antrag der Staatsanwaltschaft noch vor Erhebung der Anklage aufgehoben wurde.
Alles in allem, so sein Verteidiger Scholz, ein „dickes Geschenk“, bei so einem Strafvorwurf: Denn selbst wenn der mutmaßliche Drogenkurier zu einer hohen Haftstrafe (sieben Jahre oder mehr nicht ausgeschlossen) verurteilt würde, so habe er doch die Chance, dass die Strafe in den Niederlanden vollstreckt werden könnte. Dadurch wäre er in der Nähe seiner Familie, wo angeblich Nachwuchs erwartet wird.
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Durch das unentschuldigte Nichterscheinen am Montag vor Gericht riskiert der Mann jedoch sein „Geschenk zu verspielen“. Denn es ist nicht auszuschließen, dass der Ankläger erneut Haftbefehl beantragt oder sich die Polizei auf die Suche nach dem Abtrünnigen begibt und er beim dritten Prozess-Versuch mit Handschellen vorgeführt wird.


