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Bei Rheinbach gestopptSchweizer wegen Drogenhandels zu fünf Jahren Haft verurteilt

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Drogenkurier_online

Mit hohen Schulden wollte der Angeklagte seine Tätigkeit als Drogenkurier entschuldigen.

Rheinbach – Der Mann im weißen Saab hatte es offenbar sehr eilig: Mit geschätzten 200 Stundenkilometern jagte er über die A 61 in Richtung Süden – auch dort, wo nur 130 Stundenkilometer erlaubt sind. Keine Frage, dass er auffiel: An der Raststätte Peppenhoven sollte der Raser bereits rausgewunken werden, aber da er nur schwer einzuholen war, konnten ihn die Fahnder erst an der Ausfahrt Rheinbach stoppen. Er habe Druck, weil es seiner Tochter nicht gut ginge, entschuldigte sich der alleinerziehende Vater für sein verkehrswidriges Verhalten, deswegen habe er wohl etwas zu doll auf die Tube gedrückt. Aber die Fahnder hatten schnell einen anderen Verdacht. Nach anderthalb Stunden hatten sie Kapitale 3, 7 Kilo Heroin und 3,8 Kilo Kokain aus einem Versteck im rechten Seitenschweller freigelegt.

In Antwerpen wurde der Wagen präpariert

Wegen Einfuhr von Drogen sowie Beihilfe zum Drogenhandel hat das Bonner Landgericht den 40-jährigen Schweizer zu fünf Jahren Haft verurteilte. Der Immobilienmakler war am frühen Morgen des 31. März 2022 in seiner Heimat nach Belgien aufgebrochen, hatte den weißen Saab, der ihm von den Auftraggebern zur Verfügung gestellt worden war, in Antwerpen abgegeben, wo er mit den Drogen präpariert wurde und war gegen 18 Uhr bereits auf dem Rückweg. In Schwenningen, kurz vor der Schweizer Grenze, sollte er in einem Bordell von einem Kontaktmann das endgültige Ziel der Kurierfahrt erfahren. Aber bis dahin kam der Angeklagte nicht mehr. Der versprochene Kurierlohn, über 6000 Franken, ist  perdu. 

Tütchen aus dem Fenster geworfen

Neben der Raserei hatte der Schweizer einen zweiten kapitalen Fehler begangen: Als er bemerkte, dass er von der Polizei verfolgt wird, warf er ein Tütchen aus dem Fenster, das wohl für den Kontaktmann bestimmt war. Ein anderer Autofahrer  bemerkte die Geste und verständigte die Polizei, die daraufhin  am Mittelstreifen einen Beutel mit sieben  Gramm Kokain fand. Ohne diesen Hinweis hätten die Fahnder das Auto nach der  ersten erfolglosen Durchsuchung vielleicht aufgegeben.

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Der Angeklagte erklärte seine Motivation mit über 30 000 Euro Schulden – durch den Streit um das Sorgerecht für seine Tochter und Entgangene Einnahmen während der Pandemie. Dass es seine erste Kurierfahrt gewesen sein soll, glaubt ihm der Staatsanwalt nicht, konnte es aber nicht beweisen, obwohl: Welcher Auftraggeber gibt einem Anfänger Drogen im Wert von 300 000 Euro mit?

Großzügige Gabe des Kartells

Noch anzumerken ist, dass die sieben Gramm Kokain im Tütchen keineswegs für den Angeklagten bestimmt waren, sondern eine großzügige Gabe des Kartells für den Kontaktmann im Schwenninger Bordell.