Schadenersatzprozess in BonnKein Schmerzensgeld für Tod von Zierfischen

Das Landgericht in Bonn
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Bonn/Siebengebirge – Bei aller Trauer über den Tod von zahlreichen Bewohnern eines Goldfischteichs – ein Schmerzensgeld gibt es für das Ableben von Tieren nicht, so der klare Hinweis in einem Schadenersatzprozess vor dem Bonner Landgericht. Auch wenn die Familie des Teichbesitzers miterleben musste, wie das qualvolle Sterben im Gartenteich kein Ende nahm. Denn zivilrechtlich, so die Bonner Arzthaftungskammer, seien Tiere dem Menschen nicht gleichgestellt, sondern würden wie Sachen behandelt. Für Tierfreunde immer wieder schwer zu begreifen.
Entsprechend hatte die Klage eines Zierteichbesitzers aus Bad Honnef, der wegen des grausamen Sterbens von drei Koi-Karpfen und 46 Goldfischen von einem Tierarzt auch Schmerzensgeld gefordert hatte, wenig Chancen. Dabei war der Kläger sicher: Der Mediziner habe einen „groben Behandlungsfehler“ begangen, als er ihm ein Pulver zur Behandlung von Würmern überlassen habe, das zwar europaweit, aber nicht in Deutschland zugelassen war. Durch das Mittel sei das Fischsterben ausgelöst worden.
Tiere zeigten ein merkwürdiges Verhalten
Im Sommer 2019 hatte der Kläger den Mediziner notfallmäßig gerufen, als die Zierfische allesamt „verrückt spielten“, wie in der Klage es hieß. Mit seltsamen Sprüngen zeigten sie ein merkwürdiges Verhalten, sie litten unter einem Juckreiz, da sie sich an Steinen, Pflanzenblättern oder am Boden scheuerten und sich auf die Seite legten. Auch waren Verletzungen der Fischhaut sichtbar. Der Tierarzt diagnostizierte damals zwei Erkrankungen: Zum einen hatten Parasiten den Teich befallen, zudem sollen Würmer den Fischen zu schaffen gemacht haben.
Der Mediziner verordnete entsprechende Medikamente. Da das zugelassene Präparat nicht zu haben war, hinterließ er einen Ersatz-Wirkstoff, über dessen Risiko für die Goldfische – so hatte es der Tierarzt in seiner Widerklage beteuert – der Züchter aufgeklärt worden sei. Aber der habe nicht lange warten wollen, sondern habe auf sofortiger Hilfe für seine Zucht bestanden.
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Problematisch in dem Verfahren war es auch, einen Schadensersatz für den Wert der zahlreich verstorbenen Tiere zu ermitteln: Laut Kammer wäre es prozessual zu aufwändig gewesen. Der klagende Teichbesitzer hatte den materiellen Verlust – etwas ungenau – mit insgesamt rund 3000 Euro, die Koi-Karpfen mit je 600 Euro, angegeben. Schließlich endete der Streit um das kapitale Fischsterben friedlich: In einem Vergleich einigten sich die Parteien – wie eine Gerichtssprecherin auf Anfrage gestern bestätigte –, dass aus den verbliebenen wechselseitigen Ansprüchen keiner dem anderen etwas schuldet. Der Kläger hatte ursprünglich 812 Euro Behandlungskosten zurückgefordert, der Mediziner in einer Widerklage auf 320 Euro Honorar bestanden, das noch nicht beglichen gewesen worden sei. Damit muss keiner mehr etwas zahlen – und die Akten konnten rechtskräftig geschlossen werden.
(AZ: Landgericht Bonn 9 O 152/20)