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Prozess wegen DrogenbesitzGericht fällt mildes Urteil

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DPA Tüte mit Cannabis

Eine Tüte mit Cannabis (Symbolbild) 

Bonn/Hennef – Angeblich war es sein erster Dealer-Job. Aber der Start in die kriminelle Karriere wurde einem 25-Jährigen ordentlich vermasselt. Denn in der Nacht zum 20. April 2020 wurde das Auto, in dem er seine Drogen gebunkert hatte, aufgebrochen oder auch nur Opfer von Zerstörungswut. Jedenfalls wurde die Heckscheibe des Opel Astra eingeschlagen und der Kofferraum durchwühlt.

Was die Täter gesucht haben, wird ihr Geheimnis bleiben. Denn als Beamte am nächsten Morgen am Tatort eintrafen – eine Nachbarin mit Hund hatte sie alarmiert –, entdeckten sie zahlreiche Päckchen mit Marihuana, die auf der Straße, im Kofferraum und unter dem Auto verstreut lagen. Der Stoff hatte die Täter offenbar nicht interessiert. Den 25-jährigen Halter jedoch brachte sein geknacktes Auto auf die Bonner Anklagebank, sogar wegen Drogenhandels mit Waffen.

Angeklagter hatte Schlagstock im Auto

Denn außer den 767 Gramm Marihuana in den vielen Konsumtütchen sowie in einem Einmachglas wurde auch ein Schlagstock beschlagnahmt, der in der Rücktasche des Beifahrersitzes steckte. Normalerweise droht in einem solchen Fall eine Mindeststrafe von fünf Jahren.

Aber der Angeklagte, voll geständig, konnte den Richtern der 1. Großen Strafkammer erklären, warum er sich bewaffnet hatte: nicht wegen der Drogen, wie er beteuerte, sondern wegen seiner Angst vor „Typen“, die ihm ordentlich Druck machten, weil er mit der Rückzahlung eines Darlehens nicht nachkam.

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Schließlich zeigte das Gericht Milde und verurteilte den bislang nicht Vorbestraften „nur“ wegen Drogenhandels zu anderthalb Jahren Haft auf Bewährung. Immerhin habe er durch den Einbruch einen immensen Schaden gehabt, die Drogen seien nicht in den Umlauf gekommen. Die deutsche Staatsangehörigkeit, die der in Siegburg Geborene angestrebt hatte, ist nach dem Urteil allerdings ausgeschlossen.