Corona-SoforthilfeLandgericht Bonn spricht Sankt Augustiner Unternehmerin frei

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Das Landgericht in Bonn 

Bonn/Sankt Augustin – Mit ihrem Einspruch hatte die Bonner Staatsanwaltschaft keinen Erfolg: Das Bonner Landgericht hat eine 52-Jährige aus Sankt Augustin in zweiter Instanz vom Vorwurf des Subventionsbetrugs freigesprochen und damit das Urteil des Amtsgerichts Siegburg bestätigt. Die Frau habe die Corona-Soforthilfe vielmehr völlig zu Recht bezogen.

Lukrativer Auftrag kurz vor Lockdown

Kurz vor dem ersten Lockdown im März 2020 bekam die Betreiberin eines Kurierdienstes einen lukrativen Auftrag: Eine Logistikfirma heuerte sie als Subunternehmerin an, um täglich Bio-Lebensmittel zu Kindergärten und auch privaten Haushalten zu fahren.

Für die Lieferung wurden 44 Wochenstunden und ein Honorar von 5000 Euro verabredet. Der Vertrag wurde am 20. Februar unterschrieben. Die Geschäftsfrau leaste dafür eigens ein zweites Auto, auch warb sie weitere Aushilfsfahrer für den Familienbetrieb.

Doch nach kaum vier Wochen platzte das Geschäft. Mit dem Lockdown schlossen auch die Kindergärten – und der Logistiker kündigte ihr ersatzlos den Vertrag.

Vermutlich Anzeige eines Ex-Mitarbeiters

Ende März beantragte die Unternehmerin Corona-Soforthilfe, nachdem sie recherchiert hatte, ob sie die Voraussetzungen überhaupt erfüllt. Die staatliche Unterstützung über 9000 Euro wurden überwiesen. Im April 2021 bekam die Frau dann von der Staatsanwaltschaft Bonn einen Strafbefehl über 4500 Euro Geldstrafe sowie die Aufforderung, die Unterstützung zurückzuzahlen. Ein früherer Mitarbeiter, dem sie gekündigt hatte, soll sie angezeigt haben.

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Die 52-Jährige, urteilte der Ankläger nach Überprüfung der Betriebskonten, sei nicht notleidend gewesen; ihr Geschäft sei ohne große Einbußen weitergelaufen. Tatsächlich hatte die Angeklagte ihre zwei Großkunden weiterhin bedienen können, da deren Aufträge nicht vom Lockdown betroffen waren. So transportierte die ehemalige Arzthelferin Blutproben von Arztpraxen in Labore oder stellte für Firmen die Betriebspost zu.

Landgericht kann keinen Betrug erkennen

Das Amtsgericht Siegburg sprach die Unternehmerin im September 2021 aber dennoch frei. Denn die Soforthilfe, hieß es im Urteil, sollte nicht nur coronabedingte Umsatzeinbrüche auffangen, sondern sei auch für solche Fälle vorgesehen, bei denen erhebliche Umsatzmöglichkeiten durch die Pandemie entgangen seien.

Die Staatsanwaltschaft legte Berufung ein, allerdings ohne Erfolg. Die 13. Kleine Strafkammer des Bonner Landgerichts bestätigte am Montag den Freispruch. Die Corona-Soforthilfe, stellte Kammervorsitzender Edgar Panizza fest, schütze keine irrealen Projekte oder „Luftschlösser“, aber in dem vorliegenden Fall habe bereits ein rechtsverbindlicher Auftrag vorgelegen. Damit sei die Voraussetzung für eine Förderung erfüllt. Ein Betrug liege nicht vor.

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