Nach Urteil in NiedersachsenBöllerverbot in Bonn kommt vielleicht vor Gericht

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Bonn – Die Stadt wird ihr Böllerverbot an Silvester womöglich vor dem Kölner Verwaltungsgericht verteidigen müssen. In Niedersachsen gab es bereits eine Klage (Normenkontrolleilantrag) gegen eine ähnliche Vorschrift des Landes – und die war erfolgreich. Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei keine objektiv notwendige Infektionsschutzmaßnahme, die auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes verordnet werden dürfe, heißt es in einer Mitteilung des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg.
Ähnlich wie die Stadt Bonn wollte auch Niedersachsen nicht nur das Abbrennen, sondern auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern in der Öffentlichkeit untersagen. Das Anzünden einer Rakete setzt nach Ansicht des Gerichts keinen engen Kontakt zwischen Personen voraus. Ein Verbot beschränkt auf öffentliche Plätze könne außerdem genauso effektiv sein. Das sieht die Bonner Stadtverwaltung nicht so: Sie argumentiert im Begründungstext der neuen Allgemeinverfügung, die seit Samstag gilt, mit möglichen Verdrängungseffekten. Sprich: Wenn das Böllern etwa auf der Kennedybrücke verboten würde, könnten die Leute einfach an andere Orte in der Stadt ausweichen. Die Begründung der Maßnahme stellt außerdem nicht den Infektionsschutz in den Mittelpunkt, sondern die Verletzungsgefahr durch Knallkörper.
Keine zusätzliche Belastung der Krankenhäuser
Die Erfahrung vergangener Jahre zeige, dass auch immer wieder illegale Feuerwerkskörper gezündet würden. Außerdem sei damit zu rechnen, dass wieder in „nicht geringer Zahl pyrotechnische Gegenstände gezielt gegen Personen – insbesondere Einsatzkräfte – gerichtet werden“, schreibt die Stadt. Die Krankenhäuser dürften in der Pandemie nicht zusätzlich belastet werden: „Übergeordnetes Ziel der mit dieser Allgemeinverfügung angeordneten strengeren Maßnahme ist es, die medizinische Versorgung dauerhaft zu gewährleisten“, steht in der Verfügung.
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Das Verbot gilt vom 31. Dezember, 17 Uhr, bis 1. Januar, 6 Uhr, auf öffentlichen Plätzen, Straßen und Fußwegen im Stadtgebiet. Die Stadt hat verschärfte Kontrollen angekündigt. Wer jetzt meint, er könnte zum Beispiel auf einem Supermarkt-Parkplatz seine Böller und Raketen zünden, sollte sich das gut überlegen: Laut Bußgeldkatalog zur Coronaschutzverordnung wird die „öffentliche Veranstaltung eines Feuerwerks“ mit 2500 Euro geahndet.


