Böllerverbot zu SilvesterKontrollen sollen gegen Import von „Polenböllern“ helfen

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Düsseldorf – Mit schweren Verletzungen an den Beinen und im Gesicht sind zwei junge Männer (19 und 24 Jahre alt) am Samstag in Titz im Kreis Düren in ein Krankenhaus gebracht worden. Nach Angaben der Polizei hatten die beiden zuvor einen sogenannten Polenböller gezündet; bei der Explosion erlitten sie die Verletzungen. Besorgt hatten sie sich den in Deutschland illegalen „Kracher“ im Internet. „Insbesondere bei der Verwendung von nicht zugelassenen Böllern und Raketen geht eine erhebliche Gefahr für alle Personen im Umfeld aus“, warnt die Polizei im Kreis Düren.
Wegen des coronabedingten Böller-Verkaufsverbots in Deutschland befürchtet die Polizei, dass sich viele Menschen für Silvester illegale Böller beschaffen könnten – und das noch mehr als in den Jahren zuvor. Zudem gilt an publikumsträchtigen Plätzen, die von den Kommunen festgelegt werden, ein Feuerwerksverbot. „Unsere Aufgabe als Polizei ist es, den Verkauf von illegalen Böllern möglichst zu unterbinden. Der Großteil wird sich zwar an die Regeln halten, aber eine Minderheit wird versuchen, die illegalen Krachen zu kaufen“, sagt Erich Rettinghaus, Landesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft in NRW.
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Häufig werden die illegalen Böller in Osteuropa und Fernost produziert. Auch das Hauptzollamt in Nürnberg rechnet trotz des Silvesterfeuerwerkverbots wieder mit Böllern, die aus anderen Ländern mitgebracht oder im Internet bestellt werden. „Die Einfuhr von nicht zugelassener Pyrotechnik ist nach den Vorschriften des Sprengstoffgesetzes verboten und strafbar. In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerks- und Knallkörper werden beschlagnahmt oder sichergestellt“, erklärt Zollsprecherin Simone Tatay.
Stärkere Kontrollen gefordert
Rettinghaus fordert stärkere Kontrollen an den Grenzen und im Hinterland. „Wir müssen verhindern, dass die Knallkörper ins Land kommen. Natürlich können wir nicht jeden Lkw anhalten. Aber mit Kontrollen versetzen wir die Szene in Unruhe“, so der Polizeigewerkschafter. Zoll, Bundespolizei und Länderpolizei müssten zusammenarbeiten.
Explosionsgefahr
Die „Polenböller“ enthalten im Gegensatz zu den in Deutschland zugelassenen Feuerwerkskörpern in der Regel Ammoniumnitrat mit einer 40-prozentigen Sprengkraft des Sprengstoffes TNT. Zudem sind bei den Illegalen die Verzögerungszeiten bis zur Detonation nicht bestimmbar. Das heißt, dass die Kracher nach Anzünden jederzeit hochgehen können – also auch in der Hand. csh
Das NRW-Innenministerium wies darauf hin, dass sowohl die Niederlande als auch Polen und die Tschechische Republik Mitglieder des Schengener Durchführungsübereinkommens sind, sodass an den Binnengrenzen generell keine stationären Kontrollen des Reiseverkehrs stattfinden. „Sollte jedoch der Verdacht einer konkreten Straftat in Zusammenhang mit explosivgefährlichen Stoffen vorliegen, wird dieser durch die örtlich zuständige Kreispolizeibehörde konsequent verfolgt“, sagte ein Sprecher des Innenministeriums.
„In aller Regel sind sogenannte Polenböller Sprengkörper mit Blitzknallsatz“, sagt der Sprecher des Innenministeriums. „Ferner besteht aufgrund der fehlenden Sicherheitsstandards die Gefahr einer Fehlzündung. Gleichzeitig kann es bei einem Unfall durch die überproportional starke Sprengkraft zu schwersten Verletzungen kommen.
In Deutschland nicht zugelassenes Feuerwerk wird auch über das Internet bezogen. Beim NRW-Innenministerium heißt es, dass der Umgang mit explosiven Stoffen alles andere als ein Kavaliersdelikt sei. Kommunale Ordnungsbehörden und Polizei würden an Silvester und Neujahr intensiv kontrollieren.


