Nach einer umstrittenen Blitzer-Aktion auf der B 56 in Buschhoven hatten Autofahrer Widersprüche einglegt. Die Kreisverwaltung nimmt die „Knöllchen“ zurück, aber aus formellen Gründen.
„Blitzer“ in SwisttalKreis zieht Bußgeldbescheide zurück

Die B 56 bei Buschhoven wird immer wieder von der Unfallkommission des Rhein-Sieg-Kreises untersucht und gilt wegen hoher Unfallzahlen und der Schwere der Unfälle als Unfallhäufungsstelle.
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Stell Dir vor, Du bekommst ein „Knöllchen“, musst es aber nicht bezahlen. So geschehen nach einer umstrittenen Radarkontrolle vom November 2025 in Swisttal-Buschhoven. Hunderte Autos wurden auf der Bundesstraße „geblitzt“, aber der Standort der Kamera gleich hinter einem Tempo-30-Schild sorgte für erheblichen Unmut. Manche sprachen in Kommentaren auf Social Media von „Abzocke“ und „Schikane“. Jetzt hat die Kreisverwaltung reagiert: 187 Bußgeldbescheide wurden zurückgenommen und die Verfahren eingestellt. Zahlungen sind nicht erforderlich.
Formelle Fehler in der Beschilderung
Allerdings hat dies einen anderen Hintergrund: formelle Fehler in der Beschilderung. Radarkontrollen auf der B 56 bei Buschhoven sind keine Seltenheit. Schließlich wird die Strecke wegen der hohen Verkehrsdichte und der zahlreichen Einmündungen in Richtung Buschhoven/Miel als verkehrsgefährlich eingestuft. Die B 56 im Bereich Buschhoven wird immer wieder von der Unfallkommission des Rhein-Sieg-Kreises untersucht und gilt wegen hoher Unfallzahlen und der Schwere der Unfälle als Unfallhäufungsstelle. In diesem Fall waren die Fahrer aber erzürnt, weil die Messstelle dicht an der Beschilderung aufgestellt worden sei.
Reaktionen
„Mich hat es dort erwischt“, schrieb ein Fahrer auf Facebook, „mit einfahrenden 70 km/h ist es ohne deutliche Bremswirkung NICHT möglich, auf die 50 zu kommen. Wir reden hier von circa 20 m hinterm Schild an einer Einmündung“. Ein weiterer User sieht das anders: „Es steht NIRGENDWO geschrieben, daß ein Blitzer erst mit einem gewissen Mindestabstand zum Schild aufgestellt werden muß. Das Tempolimit gilt schließlich auch ab dem Schild und nicht erst 50, 100, oder 200 Meter danach.“ Wieder ein anderer empfiehlt, „einfach die Klappe zu halten und sich still zu schämen, zu schnell gefahren zu sein“.
„Grundsätzlich rechtens“
Einige derjenigen, die einen Bußgeldbescheid bekommen hatten, wollten aber nicht schweigen und haben Widerspruch eingelegt. Dies war auch der Anlass für die Kreisverkehrsbehörde für eine „detaillierte Überprüfung“, wie die Pressestelle auf Anfrage erklärt. Pressesprecherin Rita Lorenz stellt aber klar: „Zunächst sei gesagt, dass weder der Standort der Messanlage noch die vermeintlich fehlende Grundlage für die Messung, wie sie als Grund für die Beschwerden aufgeführt wurden, vom Rhein-Sieg-Kreis beanstandet wurden. Das Verkehrszeichen, das die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern vorschreibt, war eindeutig erkennbar und sichtbar, dies zeigen die Fotos der Polizei, die den Anzeigen beigefügt waren. Die Geschwindigkeitskontrolle der Polizei, bei der teils erhebliche Verstöße zutage traten, war grundsätzlich rechtens.“
Festgestellt wurde aber, „dass es Abweichungen bei der Umsetzung der verkehrsrechtlichen Anordnung vor Ort gab“. Das Gefahrenzeichen sei zu klein beschildert und zudem unterhalb des Geschwindigkeitszeichens angebracht worden, was den formellen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung widerspreche. „Auch wenn die 30 km/h-Beschränkung für sich genommen klar erkennbar war, führen solche formellen Defizite bereits im behördlichen Bußgeldverfahren vielfach zu finanziellen Aufwendungen zu Lasten des Rhein-Sieg-Kreises“, so Lorenz weiter.
Höhere Kosten für den Kreis
„In Summe hätte dies in jedem Fall zu höheren Kosten für den Rhein-Sieg-Kreis geführt als mögliche Erträge aus Bußgeldern im Raum standen. Daher wurde vor dem Hintergrund des Opportunitätsprinzips und letztlich auch bürgerorientiert entschieden, die Bußgeldverfahren einzustellen.“ Die Bußgeldbescheide wurden zurückgenommen und die Verfahren eingestellt. Wer schon gezahlt hat, bekommt laut Kreis sein Geld zurück.
