Bonn/Meckenheim – Dieser Fall sei anders als alle Tötungsdelikte der jüngsten Zeit. Das machte der Kammervorsitzende Klaus Reinhoff gestern gleich zu Beginn der Urteilsbegründung klar. Der Fall ist tragisch: Ein Sohn, der seiner Mutter verspricht, sie nie alleine zu lassen, immer für sie da zu sein. Auch, sie immer zu pflegen, sie nie in ein Heim zu bringen. Das Versprechen war wie ein Schwur und wurde vom Sohn nie in Frage gestellt.
An dem Versprechen ist der heute 56-Jährige zerbrochen: Denn als die 90-Jährige nach einem Oberschenkelhalsbruch zum kompletten Pflegefall wurde, war der Sohn vollständig überfordert. Da sei etwas passiert, so Reinhoff, „was in einer Katastrophe endete und jeden ratlos lässt“. In einer Nacht Ende Juni tötete der Meckenheimer seine Mutter mit einem gezielten Stich ins Herz. Das Messer hatte zufällig im Zimmer gelegen.
Über Jahre aufopferungsvoll gekümmert
Das Bonner Schwurgericht hat den 56-jährigen Angeklagten aus Meckenheim gestern wegen Totschlags im minderschweren Fall zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Es sei eine Affekttat, „wie sie im Bilderbuch steht“, hieß es im Urteil. Ein verantwortungsvoller, bescheidener Mann, der sich aufopferungsvoll um seine Mutter gekümmert hat, habe plötzlich „etwas Ungeheuerliches“ gemacht. Die ganze emotionale Not habe sich in einem einzigen, nicht mehr steuerbaren Moment entladen.
„Er macht etwas, was keiner von ihm erwartet hätte, auch er nicht von sich selber“, so der Richter. Denn seitdem die Mutter drei Tage vor der Tat aus der Klinik entlassen worden war, habe er sie mit Hilfe eines Rollstuhls auch noch bei den Toilettengängen begleiten müssen. In der Nacht zum 30. Juni hatte er die schwere Frau eigenen Schilderungen zufolge dreimal zur Toilette gebracht, dabei sei sie ihm wiederholt weggerutscht.
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Als die 90-Jährige ihren Sohn am nächsten Morgen mit „energischem Ton“ aufgefordert habe, sie erneut zur Toilette zu bringen, habe er gedacht: „Das darf doch nicht wahr sein!“ Dann stand er auf, nahm ein Steakmesser vom Fenstersims, das er eigentlich in die Küche bringen wollte. Es sei ganz schnell gegangen, hatte der Angeklagte erzählt.
Das Entsetzen des Sohnes, der immer in vollständiger Abhängigkeit zu seiner Mutter gelebt hatte, war groß. Mit dem Tatmesser versuchte er nach eigener Darstellung, sich selbst umzubringen, aber es gelang ihm nicht. Drei Tage lang lag er – „wie erstarrt“ – in dem gemeinsamen Schlafzimmer neben seiner toten Mutter, schaute immer wieder rüber zu ihr, weil er glaubte, Geräusche zu hören. Wegen des einsetzenden Verwesungsgeruchs rief er schließlich den hausärztlichen Notdienst.
Trotz aller Betroffenheit ein Totschlag
„Auch wenn dieser Täter aus der Welt der übrigen Täter herausfällt“, so der Kammervorsitzende gestern, „so hat er doch seine Mutter getötet.“ Ein Verständnis für einen Totschlag könne es bei aller Betroffenheit nicht geben, hieß es weiter. Es hätte auch andere Wege gegeben; der Angeklagte hätte ja auch einfach gehen können. Eine Bewährungsstrafe, wie sie die Verteidigerin gefordert hatte, würde der Sache nicht gerecht.
Dennoch kam das Schwurgericht diesem besonderen Angeklagten entgegen: Es hob den Haftbefehl auf. Eine Fluchtgefahr bestehe nicht, hieß es. Damit kann der 56-Jährige seine Haftzeit im offenen Vollzug verbringen und auch seinen Job weiter ausüben.


