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SportplatzStadt Bad Münstereifel warnt vor Ausnahmeregelung für die Bewässerung

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Das frühere Sportplatzgelände ist verwildert. Am Rand ist ein Flutlichtmast zu erkennen.

Nur mit Fantasie kann man erahnen, dass hier mal ein Sportplatz war und wieder sein soll.

Die Stadt Bad Münstereifel rät von einer Satzungsänderung wegen des Sportplatzes ab. Das Thema wird im Stadtwerke-Ausschuss behandelt.

Die Bewässerung des Sportplatzes in Bad Münstereifel, der als Naturrasenplatz wiederaufgebaut werden soll, ist unklar. Bereits im Bildungs- und Sozialausschuss im September wurde ausgiebig diskutiert. Nun steht das Thema auf der Tagesordnung für den Betriebsausschuss Stadtwerke am Mittwoch, 26. November, 18 Uhr, im Rats- und Bürgersaal.

Das Problem: Ein Naturrasenplatz benötigt eine Menge Wasser. Laut Sportplatzplaner Michel Schirmer müsse er zwischen März und Oktober regelmäßig gewässert werden, was 80.000 bis 140.000 Liter pro Bewässerung erfordert. Wenn man das nicht mache, könnte der Rasen austrocknen und müsse erneuert werden.

Zisternen alleine reichen für die Bewässerung nicht aus

Zur Bewässerung sollen zwei Zisternen zwischen Erft und Sportplatz entstehen, die insgesamt 15.000 Liter speichern sollen – so hieß es im Ausschuss damals. Weil das aber nicht ausreicht, müsste Frischwasser aus der Leitung entnommen werden oder alternativ ein Brunnen errichtet werden.

Das Problem mit dem Frischwasser: Gerade in den Sommermonaten kann es zu Wasserknappheit kommen. Der Körperpflegebedarf im Sommer steigt ebenso wie die Entnahme für die Befüllung von Planschbecken und Swimmingpools oder für die Gartenbewässerung. „Die großen Entnahmemengen in kurzer Zeit aus dem Trinkwasserversorgungsnetz werden über die Bevorratung in den Hochbehältern zunächst abgepuffert“, schreibt die Stadt nun in der Vorlage für den Ausschuss.

Stadt warnt vor Ausnahmeregelung für die Sportplatzbewässerung

Doch wenn mehr Wasser entnommen werde, als beigefüllt werden könne, würden die Behälterstände sinken. Dann würden die Stadtwerke die Bürger in Bad Münstereifel auffordern, sorg- und sparsam mit der Ressource Trinkwasser umzugehen. Das geschieht unter anderem durch den Verzicht auf Rasen- und Gartenbewässerung und auf die Befüllung von Pools und Planschbecken. Im schlimmsten Fall würde die Trinkwasserversorgungsanlage trockenfallen, wodurch eine Verkeimung drohe. Grundsätzlich muss außerdem die Löschwasserversorgung über das öffentliche Trinkwassernetz immer gewährleistet sein.

Würde man nun die Wasserversorgungssatzung dementsprechend ändern und eine Ausnahmeregelung für die Sportplatzbewässerung aufnehmen, „verlieren die Aufforderungen und Appelle an die Bürgerinnen und Bürger ihre Glaubwürdigkeit“, wodurch auch die Mitwirkung der Bürger gefährdet werde, so die Stadt. Die Ausnahmeregelung würde zu großem Unmut in der Bevölkerung führen, befürchtet sie.

Alternativen zur Bewässerung mit Frischwasser sind gefragt

Einfach erweitern könne man die städtische Trinkwasserversorgungsanlage übrigens nicht, heißt es. Das erfordere zum einen eine durch Gebühren finanzierte Baumaßnahme. Zum anderen bestehe dann die Gefahr, dass das Wasser in den Zeiten ohne großen Trinkwasserbedarf nicht genug ausgetauscht werde, was sich negativ auf den hygienischen Zustand des Wassers auswirke.

„Im Hinblick auf die sehr schwer kalkulierbaren Auswirkungen des Klimawandels, auch auf die Trinkwasserversorgung und somit die Versorgungssicherheit, rät die Betriebsleitung von einer geforderten Satzungsänderung ab.“ Eine Abgabe von Trinkwasser zur Bewässerung des Naturrasenplatzes sei bei den entsprechenden Witterungsbedingungen nicht möglich. Deshalb sollte nach Alternativen gesucht werden, etwa durch die Schaffung von Brauchwasserzisternen, die Grundwasserentnahme durch einen Brunnen oder eine Kombination aus beidem.

Bereits im September hatte der Ausschuss beschlossen, Wirtschaftlichkeit und Folgekosten des Sportplatzes zu ermitteln und in Relation zu einem Brunnenbau zu stellen.