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Blankenheimer RatWird das Bürgerbegehren gegen Ferienhäuser am Freilinger See abgelehnt?

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Einige Menschen protestieren mit Plakaten gegen den Bau eines Feriendorfs am Freilinger See.

Aus ihrer Kritik an den Ferienhaus-Plänen machen Dirk Schumacher (l.) und Beate Jüngling, hier vor einer früheren Sitzung des Blankenheimer Gemeinderats, keinen Hehl.

Die Blankenheimer Verwaltung empfiehlt, das Bürgerbegehren gegen den Bau von 20 Ferienhäusern nahe des Freilinger Sees abzulehnen. 

Die Frage, ob ein Investor im Waldgebiet oberhalb des Freilinger Sees 20 Tiny-Houses als Ferienhäuser errichten darf, könnte schon bald das Verwaltungsgericht Aachen beschäftigen. Dann nämlich, wenn der Gemeinderat dem Beschlussvorschlag der Verwaltung folgt, das von Gegnern vorgelegte Bürgerbegehren aus formalen Gründen für unzulässig erklärt, und dessen Initiatoren gegen den Beschluss klagen.

„Damit haben einige von uns gerechnet. Ich persönlich finde es enttäuschend, dass es kein klärendes Gespräch zuvor gegeben hat“, sagt Dirk Schumacher aus Lommersdorf, einer der Initiatoren. Dass die Verwaltung an ihren Verkaufsplänen des Geländes oberhalb des Freilinger Sees an den Investor Neugrad Immobilien GmbH festhalten will, war abzusehen.

Kanzlei prüfte Begehren im Auftrag der Blankenheimer Verwaltung

Gemäß der Beschlussvorlage der Verwaltung stimmte am Begehren nur das Quorum: 1528 gültige Unterschriften, deutlich mehr als die laut Gemeindeordnung nötigen zehn Prozent der 6990 Wahlberechtigten zur jüngsten Kommunalwahl. Im Einzelnen hat eine auf die Analyse   solcher Fällen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der Verwaltung den Text des Bürgerbegehrens unter die Lupe genommen. Grundsätzlich dürften demnach die zur Entscheidung zu bringende Frage und deren Begründung „in wesentlichen Punkten nicht falsch, unvollständig oder irreführend“ sein, heißt es in der Beschlussvorlage. Ziel sei es, einer „Verfälschung des Bürgerwillens vorzubeugen“.

Im Einzelnen wird zunächst ein Verstoß gegen das Kongruenzverbot festgestellt. So decke sich der Titel des Bürgerbegehrens „Keine weiteren Ferienanlagen auf Grundstücken der Gemeinde am Freilinger See“ nicht mit der Begründung, in der die Unterzeichner gefragt werden, ob sie dagegen sind, „dass die Gemeinde der Fa. Neugrad Immobilien GmbH die notwendigen Flächen zur Errichtung einer weiteren Ferienanlage im Waldgebiet nordöstlich des Freilinger Sees, des Freilinger Bruchs, zur Verfügung stellt“. Was sich nach Wortklauberei anhört, interpretiert die Kanzlei als Widerspruch: Es werde durch dieses „Ungleichgewicht in den Inhalten“ suggeriert, dass mit dem Begehren dauerhaft der Bau von Ferienhäusern verhindert werden könne.

Die Entscheidung fällt am 16. März im Blankenheimer Gemeinderat

Ähnlich ist die weitere Argumentation, die ein Jurist der Kanzlei im öffentlichen Teil der Gemeinderatsitzung am 16. März (ab 18 Uhr in der Gesamtschule) erläutern will. So werde in der Begründung auf die Bezeichnung genauer Grundstücksparzellen   verzichtet, was gegen den Grundsatz der Bestimmtheit verstoße: Es werde lediglich vom „Wald am Freilinger See“ gesprochen, wo es tatsächlich nur um ein genau beschreibbares Teilgebiet gehe.

Zudem wird den Initiatoren eine „unzutreffende Darstellung von Tatsachen“ vorgeworfen. Gemeint sind die im Begehren geäußerten Befürchtungen von Mehrverkehren für die Anwohner in Freilingen und Reetz. Durch die An- und Abreise zum Freilinger See, zum Eifel-Camp und zum Feriendorf weiter oberhalb im Wald seien jetzt schon die Belastungen groß genug.

Diese Bedenken weist die Verwaltung zurück und führt die Ergebnisse einer Verkehrsmessung während der Herbstferien 2022 an, die kein relevant erhöhtes Verkehrsaufkommen ergeben hätten. Auch weist die Verwaltung die befürchtete Versiegelung größerer Flächen sowie eine Beeinträchtigung der Funktion des Waldes als Wasserspeicher als unzutreffend zurück.

Zu der Beschlussvorlage haben die Initiatoren ein ihnen nach der Gemeindeordnung bei der Erörterung im öffentlichen Sitzungsteil zustehendes Rederecht beantragt.


Bürgereingabe beschäftigt Politiker

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens nutzen als informelle Vereinigung „Bürger für den Erhalt des Waldes“ die Chance laut Gemeindeordnung zu einer Beschwerde. Ihre Bürgereingabe soll als Beschlussantrag vom Gemeinderat unterstützt werden. Vor allem geht es um die Aufhebung des für den Bau der Tiny-Häuser geänderten Bebauungsplans.

Das Gebiet soll stattdessen als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden. Zudem soll eine Baumschutzsatzung für die Gemeinde aufgestellt werden und der Rat sich solidarisch mit dem Landeskonzept zur Vorbeugung und sicheren Bekämpfung von Waldbränden erklären. Alle Forderungen weist die Verwaltung aus verschiedenen Gründen in ihrer Stellungnahme zurück und beantragt, eine Verabschiedung abzulehnen. (sli)

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