Die Bestimmungen für den „Bus der Generationen“ in Blankenheim waren etwas unscharf formuliert. Das nutzten einige für Privatzwecke aus.
PolitikNach missbräuchlicher Nutzung: Neue Bestimmungen für Generationen-Bus in Blankenheim

Der Generationen-Bus der Gemeinde Blankenheim ist beliebt – vielleicht ein bisschen zu sehr.
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Zum 1. Juni ändert die Gemeinde Blankenheim die Konditionen für die Ausleihe des „Bus der Generationen“. Der Grund: In der Vergangenheit ist es immer wieder zu missbräuchlichen Nutzungen gekommen, als Privatleute den gesponsorten Achtsitzer für Urlaubsfahrten buchten.
Es war ein scheinbar unspektakulärer Tagesordnungspunkt der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. „Bus der Generationen“ war er schlicht betitelt – doch ganz so belanglos war nicht, was die Politiker zu beschließen hatten.
Aktueller „Bus der Generationen“ ist seit 2019 in Blankenheim im Einsatz
Seit 2019 ist das aktuelle Fahrzeug im Einsatz. Und es ist auch zu Zwecken genutzt worden, für die es eigentlich nicht gekauft und von zahlreichen Sponsoren unterstützt worden ist. „Für eine private Fahrt in den Skiurlaub ist er jedenfalls nicht da“, so Manfred Fries (FDP). Er eröffnete mit dieser beispielhaften Fehlnutzung, die die Verwaltung bestätigte, eine rege Debatte.
Was Fries meint, ist jedoch auch in der bislang unscharf formulierten Zweckbestimmung des gemeindlichen Mietwagens begründet, die sich offenbar eher auf ihren Vorteil bedachte Zeitgenossen immer wieder zunutze machten.
Für eine private Fahrt in den Skiurlaub ist er jedenfalls nicht da.
Der erste Bus wurde 2005 von der Gemeinde nach einem entsprechenden Ratsbeschluss bereitgestellt. Dabei handelt es sich nicht um einen Bürgerbus, der mit eigenen Fahrern und Fahrplan unterwegs ist. Derartige Modelle gibt es etwa in der Stadt Heimbach oder der Verbandsgemeinde Daun.
Der Blankenheimer „Bus der Generationen“ soll vielmehr für wenige klar definierte Zwecke genutzt werden können: „Förderung von Aktivitäten mit Senioren/innen und Jugendlichen (sogenannte „Alt trifft Jung“-Fahrten), Fahrten von Senioren/innen zur Förderung ihrer Freizeitaktivitäten; Ausflugsfahrten der Jugendeinrichtung Blankenheim; Fahrten, die dem Grunde nach den Jugendförderrichtlinien entsprechen“, so ist in der Vorlage für den Gemeinderat aufgeführt.
Gedacht sei so etwa an Fahrten der Jugendspielgemeinschaft Ahr zu Spielen oder Trainings, der Aktiven der als gemeinnützig anerkannten Karnevalsvereine zu Auftritten, Ausflüge der Pfadfinderstämme Burgfalken und Weißwölfe aus Blankenheimerdorf und Rohr, der Kindergärten im Gemeindegebiet oder auch der Jugendfeuerwehren und anderer ehrenamtlicher Initiativen und Vereine.
Der Kilometerstand stieg und stieg und stieg – bis es schließlich auffiel
Doch Fahrten etwa von Pilgergruppen oder Senioren zum Canasta-Nachmittag, vor allem von kleinen Gruppen, die nicht gemeinnützig organisiert sind, sind damit zunächst nicht gemeint. Man will sie jedoch nicht ausgrenzen, deshalb wird von allen nicht gemeinnützigen Mietern des Busses eine einmalige Nutzungspauschale in Höhe von 30 Euro verlangt. Daneben fallen derzeit zehn Cent pro gefahrenem Kilometer an.
Eine Auffälligkeit zeigt die Kilometerstatistik für den 2019 in Dienst gestellten zweiten Bus: Nach Angaben der Verwaltung war er 2020 auf 4327 Kilometern unterwegs, 2021 auf 6000. Doch dann ging es drastisch nach oben: 2022 waren es 22.867 Kilometer, 2023 dann 18.150 und im vergangenen Jahr 18.576. Dass diese 69.920 Kilometer – inzwischen sollen es schon 97.725 sein – nicht nur zwischen Alendorf und Uedelhoven gefahren wurden, liegt nahe.
Mit dem Bus der Gemeinde günstig privat ins Phantasialand gefahren
Stattdessen hat das günstige Mietwagenangebot offenbar vermehrt eher an ihren Vorteil denkende Zeitgenossen animiert, den fürs Gemeinwohl gedachten Achtsitzer zu buchen. Es musste noch nicht einmal der Skiurlaub der Freundesclique sein.
Auch zum Beispiel die engagierte Mutter, die ihren Jüngsten und gleich auch den Nachbarschaftskindern mit einem gemeinsamen Ausflug ins Phantasialand was Gutes tun wollte, erkannte offenbar den Kostenvorteil: Würde sie den Achtsitzer bei einem örtlichen Autovermieter buchen, wären 30 Euro vermutlich utopisch.
Auf diese Option in den Bedingungen für die Büschen-Ausleihe wiesen in der Gemeinderatssitzung Britta Schiffer (FDP) und auch Wilfried Wutgen (SPD) hin. „Die 30 Euro jucken solche Leute nicht“, so Wutgen.
Gemeinderat Blankenheim fand nun eine Lösung für die Nutzung
Die zuständige Sachbearbeiterin in der Verwaltung bringt die ungenaue Zweckbestimmung folgerichtig immer wieder in Nöte, wenn sich um einen Ausleihtermin gleich mehrere Interessenten bewerben: Erhält nun die Rentnerclique den Zuschlag? Oder doch die Pilgergruppe? Oder die offenbar an einer günstigen Ausflugsfahrt interessierten Privatleute? Und sollen alle die 30 Euro bezahlen, oder die Pilger doch nicht? Aber warum?
Nach ausgiebiger Diskussion fand man im Gemeinderat eine Lösung, um das offenbar stark nachgefragte Angebot aufrechtzuerhalten: Jegliche Privatnutzung ist ab dem 1. Juni untersagt. Die für solche Zwecke bisher erhobene Leihgebühr von 30 Euro wird gestrichen.
Wer nicht einem der gemeinnützigen Vereine oder Initiativen in der Gemeinde Blankenheim angehört, der muss sich ab dem 1. Juni um deren Unterstützung als eine Art Leumund bemühen. Dann könnte etwa das Vereinskartell des Dorfes den Bus anmieten, damit eine Mutter mit mehreren Kindern aus dem Ort einen Ausflug machen kann.
Und es wird ab dem 1. Juni auch etwas teurer: Das Kilometergeld wird dann auf 25 Cent den gefahrenen Kilometer erhöht. Merke zudem: Vollgetankt wird abgeholt, vollgetankt auch abgegeben – ganz wie bei Mietwagen üblich.