Haftstrafe für vorbestraften MannMitbewohner in Blankenheim mit Messer attackiert

(Symbolbild).
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Blankenheim/Schleiden-Gemünd – Eine gefährliche Auseinandersetzung zwischen Bewohnern des Vellerhofes stand vor dem Amtsgericht in Gemünd zur Verhandlung an. Ein 50-Jähriger hatte einen anderen Bewohner mit einem Messer attackiert.
Urteil: Ein Jahr und acht Monate Haft
Der mehrfach vorbestrafte Mann wurde vom Gericht für den tätlichen Angriff zu einem Jahr und acht Monaten Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Warum der 50-Jährige sein Opfer angegangen war, blieb unklar, da er die Aussage verweigerte. Bereits beim morgendlichen Corona-Test seien sie aneinandergeraten, berichtete das 45-jährige Opfer. Der 50-Jährige habe etwas von ihm gewollt – doch er habe zu ihm gesagt, er könne jetzt nicht, er solle ihn in Ruhe lassen.
Als er in der Wohneinrichtung zu seinem Zimmer gehen wollte, sei der 50-Jährige aus einer Nische gesprungen, habe ihm ein Messer mit etwa 25 Zentimeter langer Klinge an die Kehle gehalten und gesagt, er werde ihn abstechen.
Augenzeuge ebenfalls bedroht
Dann habe er ihn in Richtung seines Zimmer geschubst, ihn auf den Boden gestoßen, sich auf ihn gesetzt und wieder das Messer an die Kehle gehalten. Den Mitbewohner, der zu dem Zeitpunkt auf dem Bett saß, habe er gewarnt: „Wenn Du Dich bewegst, steche ich Dich auch ab.“
Den Streit vernahm auch eine Sozialarbeiterin in ihrem Büro und eilte zur Hilfe. Doch von ihr ließ sich der 50-Jährige nicht überreden, das Messer von der Kehle des anderen zu nehmen. Erst einem zweiten Sozialarbeiter gelang es durch energisches Anbrüllen, denn Mann dazu zu bringen, von seinem Opfer abzulassen. Er stand auf und ging, das Messer in der Hand, durch die Einrichtung, telefonierte und ging dann in sein Zimmer. „Er war aufgebracht und gestikulierte. Wir haben versucht, die anderen Bewohner von ihm wegzuhalten und ihn abzuschirmen“, berichtete der Sozialarbeiter in einer schriftlichen Aussage.
Polizei gelang Deeskalation
Erst der Polizei gelang es, die Situation soweit zu beruhigen, dass der Mann festgenommen werden konnte. Seit diesem Vorfall im März 2022 saß der Mann wegen Wiederholungsgefahr in Untersuchungshaft.
Denn der 50-Jährige ist mehrfach vorbestraft. Seit 1997 war er in drei Prozessen insgesamt zu 16 Jahren Haft verurteilt worden. Die bis dato letzte Verurteilung sprach das Landgericht Trier aus: sechs Jahre Haft wegen versuchten Totschlags und Schusswaffenbesitz. Dabei habe er seinen Suizid angekündigt und auf Polizisten geschossen – in der Hoffnung, dass sie ihn erschießen.
Psychose mit Persönlichkeitsstörung
Als sie dies nicht taten, schoss er sich selbst in den Mund, überlebte aber schwer verletzt. Aus der letzten Haft war der Mann vor knapp einem Jahr wieder entlassen worden und lebte seitdem im Vellerhof bei Blankenheim, einer Einrichtung für hilfsbedürftige Menschen. Bei ihm ist eine Psychose mit Persönlichkeitsstörung diagnostiziert.
„Wir fanden auffallend, dass er Gedankengänge hatte, die sehr realitätsfern waren“, so die Sozialarbeiterin. Arbeitsintensiv sei er gewesen, doch sie habe seinem Wunsch entsprochen und ihn in eine weiterführende Einrichtung vermittelt. Aggressionen habe sie bei ihm bis zu dem Angriff nicht erlebt.
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Kopfverletzungen, wie der Angeklagte sie erlitten habe, führten aber nach Einschätzung des psychiatrischen Gutachters Dr. Dirk Arenz stets zu einer Reizbarkeit und emotionalen Instabilität. Dies sei bei dem Angeklagten zu sehen gewesen.