EuskirchenDrohnenpilot droht Bußgeld – über Wohngebiet geflogen

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Drohnen werden immer beliebter. Doch seit dem Jahr 2017 gelten genaue Regeln für die Betreiber derartiger Fluggeräte. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Drohnen werden immer beliebter. Doch seit dem Jahr 2017 gelten genaue Regeln für die Betreiber derartiger Fluggeräte. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

Euskirchen-Großbüllesheim – Die Kamera-Drohne, die dieser Tage abends über der Amundsenstraße am Ortsrand von Großbüllesheim schwebte, kam einigen Anliegern verdächtig vor. Wollte da jemand Grundstücke ausspionieren, um eine Straftat vorzubereiten? Oder womöglich leicht bekleidete Sonnenanbeter im heimischen Garten fotografieren oder filmen?

Einer der besorgten Bürger rief die Polizei. Die Besatzung eines Streifenwagens traf im nahe gelegenen Industriepark am Silberberg den Drohnenpiloten an, einen 25-Jährigen aus dem Euskirchener Stadtgebiet, wie Polizeisprecher Franz Küpper auf Anfrage sagte.

Er habe angegeben, dass er mithilfe des Fluggeräts Aufnahmen von der Sonne am Horizont mache. Die Beamten nahmen das bis dahin entstandene Bildmaterial unter die Lupe. Tatsächlich, so Küpper, sei darauf überwiegend die Sonne zu sehen gewesen. „Gebäude waren nur am Rande und recht klein zu erkennen, Personen überhaupt nicht“, so der Behördensprecher.

Dennoch handelte der 25-Jährige sich Ärger ein. Er hatte nach Angaben der Polizei keine Genehmigung beantragt, die notwendig ist, wenn man eine Kameradrohne über Wohn- oder Gewerbegebieten einsetzen will. Außerdem habe an dem Gerät die vorgeschriebene Plakette mit dem Namen und der Adresse des Eigentümers gefehlt, sagte Küpper.

Mehrere Vorfälle dieser Art

Gegen den Mann sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden. Ihm drohe nun die Zahlung eines Bußgeldes. Der 25-Jährige habe sich kooperativ verhalten, sagte Küpper: „Er hat sich einsichtig gezeigt und seine Drohne eingepackt.“ Anlieger berichteten, dass der Vorfall nicht der einzige seiner Art gewesen sei. In den zurückliegenden Wochen hätten sie insgesamt dreimal eine Drohne über ihrem Wohngebiet gesehen.

Die Polizei konfrontierte den 25-Jährigen mit dieser Aussage. Er habe dementiert, dass er seine Drohne mehr als einmal über der Amundsenstraße eingesetzt habe.

Unabhängig davon attestierte Küpper den Großbüllesheimern, richtig reagiert zu haben: Wer verdächtige Beobachtungen im Zusammenhang mit einer Drohne mache, solle sich an die Polizei wenden, sagte der Pressesprecher.

Drohnenverordnung

Seit 2017 regelt eine neue Drohnenverordnung, was Drohnen- oder Multikopter-Piloten dürfen – und was nicht.

Drohnen oder Modellflugzeuge, die schwerer als 0,25 Kilogramm sind, müssen eine feuerfeste Plakette mit dem Namen und der Adresse des Besitzers tragen. Ist die Drohne schwerer als 2 Kilogramm, muss der Pilot einen Flugkundenachweis („Drohnen-Führerschein“) vorweisen können.

Ab einem Gewicht von 0,25 Kilogramm dürfen Drohnen nicht über Wohngebiete fliegen. Besitzt die Drohne eine Kamera oder wird sie per Funksignal gesteuert, gilt das Verbot auch für leichtere Drohnen. Die einzige Ausnahme: Aufsteigen darf eine Drohne über einem Grundstück innerhalb eines Wohngebiets, wenn der Eigentümer oder Nutzungsberechtigte der Fläche es explizit erlaubt hat.

Mindestabstände von 100 Metern gelten unter anderem für Fernstraßen und Bahnanlagen, Unglücksorte, militärischen Anlagen oder Industrieanlagen. (ch)

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