„Angst und Schrecken verbreitet“Euskirchener Gericht verurteilt drogenabhängige Seriendiebin

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Utensilien, die zum Heroinkonsum genutzt werden, liegen auf einem Tisch.

Utensilien, die zum Heroinkonsum genutzt werden, liegen auf einem Tisch.

Die Verurteilte soll über Jahre hinweg unzählige Diebstähle begangen haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Über Jahre hinweg stahl Caroline M. in Euskirchen, was nicht niet- und nagelfest war, etwa Geldbörsen, Bankkarten, Werkzeug, Arbeitsmaschinen, Elektrogeräte und immer wieder Fahrräder. Mit ihren Taten habe sie in der Stadt „Angst und Schrecken verbreitet“, sagte jetzt der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen, nachdem das Euskirchener Schöffengericht gegen die 37-Jährige eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verhängt hatte.

Mit dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, ahndete das Gericht 21 Diebstahlsdelikte, einen Fall von Computerbetrug und einen Raub – jeweils begangen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit. Zu diesem Schluss kam das Gericht, weil ein Gutachter der Euskirchenerin eine langjährige Drogenabhängigkeit und eine paranoide Psychose attestiert hatte.

Diebstähle sollen Heroinsucht finanziert haben

Strafrechtlich am stärksten ins Gewicht fiel der Raub, den M. (Name geändert) am 20. Oktober 2022 begangen hatte. Nach dieser Tat kam sie am 28. Dezember in Untersuchungshaft, die das Gericht nun verlängerte.

Die meisten der in der Anklageschrift aufgelisteten Diebstähle hatte M. durch ihren Verteidiger Hagen Seipel zu Beginn der Sitzung einräumen lassen. Er sagte, seine heroinabhängige Mandantin sei „immer auf der Suche nach Geld für den nächsten Schuss“ gewesen.

Ihre Sucht habe sie nicht nur durch Diebstähle finanziert, sondern auch, „indem sie sich für sexuelle Kontakte zur Verfügung stellte“. In diesem Zusammenhang habe sie auch den Euskirchener Rentner Peter K. kennengelernt. Am 20. Oktober klingelten M. und ein unbekannter Mittäter an der Tür des heute 80-Jährigen. Sie gaben sich als Mitarbeiter der Caritas aus – prompt ließ der Gehbehinderte sie in seine Wohnung.

Verteidiger unterstellt Rentner psychische Erkrankung

Als Zeuge vor Gericht sagte der Rentner, er habe sich in der Vergangenheit des Öfteren mit Caroline M. zum Eisessen oder zum Kaffeetrinken getroffen und ihr auch immer wieder Geld gegeben, wenn sie ihn darum gebeten habe – „mal zehn, mal fünfzehn Euro“. Prostitutionsdienste, wie die Verteidigung sie ins Spiel gebracht hatte, erwähnte K. nicht.

Wie auch immer: Der Rentner sagte, dass Caroline M. ihn, als er die Tür öffnete, zur Seite gestoßen habe und ins Wohnzimmer gegangen sei. Dort habe sie 800 Euro aus einer Schublade genommen. Den Diebstahl bestritt Verteidiger Seipel nicht – wohl aber, dass seine Mandantin ihr Opfer weggestoßen habe. Einen Raub könne man ihr also nicht zur Last legen.

Seipel versuchte, die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu erschüttern. Seine Schilderungen seien „an den Haaren herbeigezogen“. Es bestünden Anhaltspunkte dafür, dass der 80-Jährige unter einer psychischen Erkrankung leide, „die wahrnehmungsverzerrend wirkt“, sagte er in seinem Plädoyer, bevor er für die Angeklagte eine Freiheitsstrafe von unter zwei Jahren beantragte.

Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre Haft

Der Vertreter der Staatsanwaltschaft sah keinen Grund, am Wahrheitsgehalt der Zeugenaussage zu zweifeln. M. habe sich für den Raub „bewusst ein altes und gebrechliches Opfer ausgesucht“ und sei durch einen Trick in seine Wohnung eingedrungen, erklärte er und forderte drei Jahre Haft. Richter Schmitz-Jansen schloss sich in der Urteilsbegründung im Wesentlichen der Argumentation der Anklagebehörde an.

Das Gericht sehe keinen Hinweis dafür, dass der Zeuge K. gelogen habe, erklärte der Vorsitzende. Mit Blick auf die Diebstahlserie sagte er zu der Angeklagten: „Vor Ihren Taten war in Euskirchen keiner sicher.“ Immerhin sei in vielen Fällen das Diebesgut zu den Eigentümern zurückgelangt. M. habe sich „zum Teil so dumm angestellt, dass die Polizei die Beute schnell sichern konnte“.

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