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EnergiewendeSo ist der Stand bei der Windkraft in Euskirchen und dem Flamersheimer Wald

6 min
Das Bild zeigt einen Blick in Richtung Schweinheim aus der Luft. Aufgenommen ist es mithilfe einer Drohne im Bereich der Steinbachtalsperre.

Naherholungsgebiet: Im Kirchheimer und Flamersheimer Wald könnten sich Windräder drehen – wenn die Stadt mit ihrer Klage unterliegt.

Euskirchen ringt um die Windkraft: Politik, Planung und Proteste prägen den Weg zur Energiewende – und Konflikte und Kritik am Bürgermeister.

Die Energiewende ist längst beschlossene Sache – auch in Euskirchen. Doch wie genau Windenergie vor Ort umgesetzt wird, ist derzeit Gegenstand intensiver Diskussionen, Planungen und politischer Auseinandersetzungen. Während die FDP zuletzt Kritik am städtischen Vorgehen äußerte, zeigt sich nach Angaben von Bürgermeister Sacha Reichelt (CDU) und dem Technischen Beigeordneten Wolfgang Honecker bei genauer Betrachtung ein vielschichtiger und dynamischer Prozess – mit vielen Herausforderungen.

Ursprünglich hatte die Stadt Euskirchen laut Honecker selbst eine Windkraftpotenzialanalyse in Auftrag gegeben, um fachlich fundiert bewerten zu können, wo im Stadtgebiet geeignete Flächen für Windkraftanlagen existieren – und wo eben nicht. Die Ergebnisse wurden daraufhin an die Bezirksregierung übergeben, um die Expertise in den Regionalplan zu übernehmen.

Auf eine Fläche bei Frauenberg ist im Regionalplan verzichtet worden

Dabei, so Bürgermeister Reichelt, habe man der Bezirksregierung den Hinweis gegeben, auf eine Fläche nordwestlich von Frauenberg – in Richtung Zülpich – zu verzichten, da sonst eine „Umzingelung“ von Frauenberg möglich sei. Dieser Bitte ist die Bezirksregierung nachgekommen. Die in der Windkraftpotenzialanalyse ausgewiesene Fläche fehlt im Vorentwurf des Regionalplans – dafür sind aber andere Flächen ausgewiesen, die in der Analyse nicht enthalten waren, beispielsweise zwischen Kreuzweingarten und Rheder.

Für die Fläche, die sich nicht im Billiger Wald befindet, hat der Kuchenheimer Energiedienstleister e-regio nach Angaben der Stadt Interesse an vier Anlagen bekundet. Ein Vorgang, den der Verwaltungschef als „sauber“ bezeichnet, weil sich das Unternehmen an demokratische Prozesse halte.

Stadt rechnet mit größerem Abstand zur Bebauung als die Bezirksregierung

Dass im Vorentwurf des Regionalplans mehr Windkraftzonen ausgewiesen werden als in der Windkraftpotenzialanalyse, die die Stadt vor etwa vier Jahren in Auftrag gegeben hatte, habe einen einfachen Grund, so Honecker: Man habe bewusst mit einem größeren Abstand zur Wohnbebauung (1000 Meter) geplant – auch wenn gesetzlich teils geringere Abstände erlaubt wären.

Der Grund: Große, moderne Windräder bringen laut Honecker eine höhere Lärmemission mit sich, die nur bei ausreichender Entfernung keine nächtlichen Abschaltungen notwendig macht. So eine Abschaltung ist theoretisch für die Bezirksregierung eine Option, da im Regionalplan im Moment nur ein Abstand von 700 Metern zur Wohnbebauung vorgesehen ist – wie bei der Fläche zwischen Kreuzweingarten und Billig.

Das empfinde ich persönlich als sehr unsauber, um es freundlich auszudrücken, weil man sich nicht für demokratische Prozesse interessiert. Das ist kein Vorgehen, das Schule machen sollte.
Sacha Reichelt, Bürgermeister von Euskirchen

Anders bewertet Reichelt das Vorgehen des Unternehmens, das im Flamersheimer Wald zehn Windkraftanlagen mit einer Höhe von bis zu 285 Metern errichten will. „Die Firma hat die Flächen außerhalb der demokratisch festgelegten Flächen, die vom Rat bestimmt worden sind, und der Flächen im möglichen Regionalplan vorgesehen“, so Reichelt: „Das empfinde ich persönlich als sehr unsauber, um es freundlich auszudrücken, weil man sich nicht für demokratische Prozesse interessiert. Das ist kein Vorgehen, das Schule machen sollte.“

Das Verfahren für die Windräder im Flamersheimer Wald sei komplex, so Reichelt. Bisher habe es nur eine Bauvoranfrage beim Kreis als Genehmigungsbehörde gegeben. Entsprechend sei man vom Bau der Anlagen noch sehr weit entfernt, so Reichelt. Gegen die vom Kreis erteilten Vorbescheide hat die Stadt Euskirchen geklagt. Das Verfahren läuft nach Angaben von Kreis-Sprecher Wolfgang Andres noch.

Euskirchens Bürgermeister sagt: „Wir haben die Firma darauf hingewiesen, dass aus unserer Sicht die eigentlichen Probleme erst beim Bauantrag auftreten werden.“ Die Verwaltung habe nämlich ein Ass im Ärmel: „Besonders bedeutend ist die seismologische Messstation an der Steinbachtalsperre, die eine der wenigen Stationen hier im Umfeld ist, die schon seit vielen Jahrzehnten Daten liefert. Wir haben von der zuständigen Stelle die Aussage erhalten, dass sich im Umkreis von fünf Kilometern der Betrieb von Windkraftanlagen ausschließt.“

Laut Bürgermeister Reichelt habe das Unternehmen mitgeteilt, das Vorhaben noch einmal genau zu prüfen. „Uns ist angekündigt worden, dass das sechs Monate dauert und in dieser Zeit das Projekt auf ein Minimum zurückgefahren wird“, sagte Reichelt im Gespräch mit dieser Zeitung.

Stadt Euskirchen will die Energiewende unterstützen

Außer Frage steht laut dem Verwaltungschef aber, dass die Stadt die Energiewende unterstützt – wenn auch Windkraft nur an geeigneten Standorten. Der Fokus liege auf Freiflächen und nicht auf Waldgebieten – auch aus Gründen des Naturschutzes und der Akzeptanz in der Bevölkerung. Reichelt sieht in Euskirchen eher Potenzial für Sonnen- statt Windkraft: „Wir sind laut einer Statistik bei der Nutzung von Dachflächen für Solarenergie Vorreiter – ein Weg, den wir bei städtischen Immobilien noch weiter vorantreiben wollen“, so der Bürgermeister, der sich zuletzt im Wahlkampf auch persönlicher Kritik der FDP ausgesetzt sah.

Bürgermeister wehrt sich Die Liberalen hatten sogar von einem Skandal gesprochen, weil man es dank der „meisterlichen Amtsführung“ Reichelts durch das Versäumen einer Plananpassung mit einem rechtswidrigen Flächennutzungsplan (FNP) zu tun habe.

Deswegen haben die Kommunen es nicht für erforderlich gehalten, die FNPs politisch anzupacken, weil jeder mit der Gesetzgebung der höheren Instanzen gerechnet hat.
Sacha Reichelt

Dieser FNP stammt aus dem Jahr 1999. Das Verfahren sei bewusst nicht fortgesetzt worden, weil auf Landes- und Bundesebene neue Gesetzgebungen erwartet wurden. „Deswegen haben die Kommunen es nicht für erforderlich gehalten, die FNPs politisch anzupacken, weil jeder mit der Gesetzgebung der höheren Instanzen gerechnet hat“, so Reichelt. Dazu sei es aber nicht gekommen.

Bevor dann die Bezirksregierung mit der Erstellung des Regionalplans begonnen habe, habe es eine Zeit des „Wilden Westens“ gegeben, so der Technische Beigeordnete Honecker: „Da wurden sich die aus Sicht der Projektierer besten Flächen gesichert, weil sie wussten, dass es die Flächen nicht mehr gibt, wenn die Gesetzgebung klar ist.“

Und der Bürgermeister macht im Gespräch auch deutlich, dass die Verantwortung für die Planung nicht allein bei ihm liege. Vielmehr sei es eine Ratsentscheidung gewesen – inklusive der FDP, die in den vergangenen Jahren keine entsprechenden Anträge gestellt habe. „Sich jetzt hinzustellen und zu sagen, das sei klar gewesen, dass das so kommen werde, ist unseriös“, so Reichelt.


Das steckt hinter dem „Gemeindlichen Einvernehmen“

Diese beiden Worte tauchen in der Ausschussvorlage rund um die Windkraft in der Stadt Euskirchen immer wieder auf: gemeindliches Einvernehmen. Doch was beinhaltet dieser Begriff aus der Behördensprache konkret?

Rechtsgrundlage: Das gemeindliche Einvernehmen ist in § 36 des Baugesetzbuch s geregelt. Immer dann, wenn eine baurechtliche Genehmigung (beispielsweise für eine Windenergieanlage) im Außenbereich beantragt wird, muss die zuständige Gemeinde dazu ihr Einvernehmen erteilen oder verweigern.

In der Praxis heißt das: Die Genehmigungsbehörde (in der Regel die Kreisverwaltung / Untere Immissionsschutzbehörde) ist formell für die Entscheidung zuständig. Bevor sie jedoch eine Genehmigung erteilen darf, muss sie die Kommune anhören, auf deren Gebiet die Anlage errichtet werden soll. Das „Einvernehmen“ ist also eine Art Mitwirkungsrecht der Kommune.

Wann darf die Kommune ihr Einvernehmen verweigern? Die Gemeinde kann ihr Einvernehmen nur aus bauplanungsrechtlichen Gründen verweigern, beispielsweise, wenn es einen Verstoß gegen den Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan, eine fehlende Privilegierung nach § 35 gibt (wenn die Anlage etwa nicht im Außenbereich zulässig wäre) oder wenn öffentliche Belange entgegenstehen (Natur- oder Denkmalschutz, Siedlungsabstände). „Die Kommune kann es nicht aus rein politischen oder persönlichen Gründen verweigern“, so Wolfgang Andres, Pressesprecher des Kreises Euskirchen: „Wir wollen keine Windräder, das reicht nicht.“

Ersatz des Einvernehmens: Falls die Gemeinde das Einvernehmen ohne rechtlichen Grund verweigert, kann die Genehmigungsbehörde es ersetzen. Das bedeutet: Die Genehmigung wird trotzdem erteilt, wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.