Euskirchener vor GerichtCannabis-Plantage in Mechernich bei Brand aufgeflogen

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Mehrere Cannabispflanze stehen in einer Reihe

Der Angeklagte wollte das aus den Hanfpflanzen produzierte Marihuana gewinnbringend verkaufen. (Symbolbild)

Nach einem Brand in einem Cannabis-Container in Mechernich kam die Polizei dem Züchter auf die Spur, jetzt stand er vor Gericht.

Am 5. September 2022 ging in einem Mechernicher Ortsteil Cannabis in Rauch auf – allerdings nicht so, wie der Euskirchener Christian P. (Name geändert) es sich vorgestellt hatte. Eigentlich wollte er das aus den Hanfpflanzen produzierte Marihuana gewinnbringend verkaufen, doch dieser Plan wurde durch ein Feuer durchkreuzt.

Die Pflanzen hatte er in einem Container großgezogen, der an jenem Tag in Brand geriet. Jetzt hatte der Vorfall ein juristisches Nachspiel: Das Euskirchener Schöffengericht unter der Leitung von Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen verurteilte den 35 Jahre alten P. wegen unerlaubten Herstellens von Betäubungsmitteln zu einem Jahr auf Bewährung.

Der Container hatte in einem Gewerbegebiet gestanden. Als die Polizei am Brandort eintraf, hatte die Feuerwehr schon mit Löscharbeiten begonnen. In dem Container, auf dessen Dach eine Photovoltaik-Anlage montiert war, standen drei Zelte, darin wiederum Kunststoff-Töpfe, zum Teil mit Cannabispflanzen.

Container-Anbau soll bloß ein „Versuch“ gewesen sein

Die Anlage entpuppte sich als Marihuana-Plantage mit Beleuchtungs- und Belüftungsanlage. Der von den Beamten ermittelte Betreiber gab an, er wolle die aus den Pflanzen gewonnenen Drogen verkaufen, wie es in einem Einsatzbericht der Polizei hieß.

Auch vor Gericht redete der wegen Diebstahls vorbestrafte Christian P. nicht um den heißen Brei herum. Er räumte die Vorwürfe aus der Anklageschrift sofort ein. Demnach hatte er einen Teil der Pflanzen bereits geerntet, getrocknet und in einer Kunststoffbox deponiert, während weitere Exemplare sich noch in der Wachstumsphase befanden.

Das Marihuana in der Box wies einen den üblichen Erwartungen entsprechenden Wirkstoffgehalt an THC von 12,8 Prozent auf, während es die noch nicht geernteten Pflanzen auf einen „bedauernswerten“ Anteil von nur 1,9 Prozent brachten, wie Schmitz-Jansen es formulierte. Was denn da schiefgelaufen sei, fragte er. „Keine Ahnung. Wenn ich das wüsste“, erwiderte Christian P. Er kenne sich nicht gut aus in dem Metier; bei dem Anbau im Container habe es sich um einen „Versuch“ gehandelt.

Angeklagter fordert gerechtes Urteil

Wie auch immer: Aus einem Gutachten des Landeskriminalamtes ergab sich, dass sich der Gesamtwirkstoffgehalt der sichergestellten Betäubungsmittel auf 50,5 Gramm THC belief. Dies sei etwa das Sechsfache der juristisch relevanten „nicht geringen Menge“, so Schmitz-Jansen.

Für solche Fälle ist im Gesetz eine Mindeststrafe von einem Jahr festgelegt. P. forderte im Schlusswort ein gerechtes Urteil und sagte: „Ich bin froh, wenn ich hier raus bin und von dem ganzen Käse nichts mehr höre.“

Damit P. die vom Gericht verhängte Bewährungsstrafe nicht als Freispruch zweiter Klasse empfinde, so der Vorsitzende, muss er 1000 Euro an die Caritas-Suchtberatung zahlen.

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