In Euskirchen wurde eine Frau verurteilt, die als Haushaltshilfe 28-mal Geld vom Konto ihrer 88-jährigen Kundin abgehoben hatte.
Auf Bewährung verurteiltFrau aus Zülpich plündert Konto einer Seniorin

An mehreren Geldautomaten (hier ein Symbolbild) hob die Zülpicherin Geld vom Konto einer Seniorin ab, ohne deren Wissen.
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Eine Frau aus Zülpich ist vom Euskirchener Schöffengericht zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Sie hatte das Bankkonto einer Seniorin geplündert, für die sie als Haushaltshilfe arbeitete.
In dieser Funktion hatte die heute 41-Jährige Zugriff auf die Bankkarte und die dazugehörige Persönliche Identifikationsnummer (PIN) ihrer Klientin. In der Zeit vom 17. Oktober 2024 bis zum 3. Februar 2025 hob sie in drei Sparkassen- und Bankfilialen in Zülpich ohne das Wissen der Kontoinhaberin 28-mal jeweils 1500 Euro ab. Unter dem Strich ergaunerte sie in dreieinhalb Monaten 42.000 Euro. Im Strafgesetzbuch fallen derartigen Taten in die Rubrik Computerbetrug.
Ziemlich schäbig, eine betagte Frau auf diese Art um ihr Erspartes zu bringen.
Es sei „ziemlich schäbig, eine betagte Frau auf diese Art um ihr Erspartes zu bringen“, schrieb der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen der Angeklagten ins Stammbuch. Mit dem Urteil entsprach das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Miriam F. (Name geändert), die keine Berufsausbildung hat, hatte als Haushaltshilfe für eine Firma gearbeitet, ehe sie sich selbstständig machte. Besagter Kundin in Zülpich ging sie seit dem Sommer 2024 zur Hand. Zu ihren Aufgaben gehörte es nach Angaben des Gerichts auch, bei Bedarf Geld vom Konto der Seniorin abzuheben.
Ein anonymer Anruf brachte die Straftaten ans Licht
Das Vertrauensverhältnis zu der alten Dame nutzte sie schamlos aus. Einige Male ging sie gleich an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen zum Geldautomat. Die Serie endete, als der Sohn einen anonymen Anruf erhielt mit dem Tipp, die Abbuchungen auf dem Konto seiner Mutter unter die Lupe zu nehmen.
Der Verdacht fiel auf Miriam F. Als Mutter und Sohn sie zur Rede stellten, legte sie ein Geständnis ab. Videoaufnahmen aus Überwachungskameras an Bankautomaten belasteten sie zusätzlich. Es war „fast wie eine Befreiung für sie“, beschrieb Verteidigerin Susanne Haiminger den Moment, als ihre Mandantin entlarvt wurde. Bei der Polizei und im Prozess räumte sie ihre Taten ebenfalls ohne Umschweife ein. „Ich bin froh, dass die Sache ein Ende findet“, sagte F. in ihrem letzten Wort.
Mit dem Geld wollte die Zülpicherin ihren Kindern etwas Gutes tun
Vorher hatte sie erklärt, es sei ihr „megapeinlich“, über ihr Verhalten zu sprechen. Sie habe in einer finanziellen Notlage gehandelt. Das erbeutete Geld habe sie genutzt, um Mietschulden von etwa 3000 Euro zu begleichen und ihren Kindern etwas Schönes zu gönnen. Sie hätten Ausflüge gemacht und seien fast täglich essen gegangen.
Der Richter sprach von einem „kurzweiligen Leben in Saus und Braus“ und rechnete der Angeklagten vor, dass sie ein gutes Quartal lang monatlich über mehr als 10.000 Euro verfügt habe. „Schwer zu glauben, dass man so viel Geld allein mit Ausflügen und Restaurantbesuchen unter die Leute bringt.“ Eine Wohnungsdurchsuchung habe allerdings keine Hinweise darauf ergeben, dass F. sich mit dem Geld zum Beispiel Luxusartikel gekauft habe.
Sie muss sich nun der Aufsicht der Bewährungshilfe unterstellen. Das Gericht ordnete außerdem an, dass 42.000 Euro, also die Höhe des Tatertrages, eingezogen werden. Dass F. den Betrag zahlen kann, ist aber unwahrscheinlich. Denn sie hatte erklärt, dass sie mittlerweile von Bürgergeld lebe, da sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten könne, und rund 40.000 Euro weitere Schulden habe.

