Ein Investor will in der Nähe des Baudenkmals Ratsheimer Hof rund 25.000 Module errichten. Nicht weit entfernt existiert bereits eine Freiflächenanlage.
Ratsheimer HofStadt hat keine Handhabe gegen Solarpark zwischen Euskirchen und Kuchenheim

Am Ratsheimer Hof (im Hintergrund) soll ein Solarpark entstehen. Ganz in der Nähe existiert bereits eine derartige Anlage.
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In der Nähe der Grenze zwischen Euskirchen und Kuchenheim soll eine weitere Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlage entstehen. Die Stadtverwaltung stellte das Vorhaben jetzt dem Ausschuss für Umwelt und Planung vor. Demnach will ein Investor einen Solarpark errichten, der im Süden an die Bahntrasse grenzt und im Norden an den Ratsheimer Hof, eine denkmalgeschützte Anlage, die im Außenbereich liegt.
Die Anlage soll aus rund 25.200 Modulen bestehen, die eine Fläche von gut 155.000 Quadratmetern einnehmen. Diese Zahlen nannte Fachbereichsleiter Thorsten Sigglow in der Sachdarstellung für den Ausschuss.
Ein bestehender Solarpark umfasst bereits 10.300 Module
In unmittelbarer Nähe existiert bereits ein Solarpark. Er umfasst etwa 10.300 Module und wurde in den zurückliegenden Monaten von dem Hamburger Unternehmen Lichtblick errichtet, und zwar auf der anderen Seite der Bahntrasse, zwischen dem Gleis und der Umspannanlage des Stromverteilnetzbetreibers Westnetz.
Die Fläche, auf der der Lichtblick-Park steht, wurde früher landwirtschaftlich genutzt. Das Gelände, das für den Bau der nun geplanten Anlage vorgesehen ist, ist ebenfalls Ackerland. Dies gilt auch für andere Solarparks, die in den vergangenen Jahren im Euskirchener Stadtgebiet errichtet worden sind.
PV-Freiflächenanlagen nahe Bahntrassen sind zulässig
Der Verlust von landwirtschaftlicher Fläche zugunsten der Energiewende wurde im Umwelt- und Planungsausschuss schon häufiger beklagt, wenn auch erfolglos. Diesmal entzündete sich die Kritik des Gremiums an der Nähe des Solarparks zum Ratsheimer Hof.
Allerdings hat die Stadt Euskirchen nach Angaben der Verwaltung keine Handhabe, das Projekt zu verhindern. Im Ausschuss stand deshalb auch keine Abstimmung auf der Tagesordnung, sondern lediglich eine Kenntnisnahme. Dies deshalb, weil PV-Freiflächenanlagen gemäß Paragraf 35 des Baugesetzbuchs längs von Bahntrassen in einem Korridor von 200 Metern zulässig sind.
Untere Denkmalbehörde fordert eine Höhenreduzierung der Solarmodule
Im vorliegenden Fall werden die Abstandsbestimmungen nach Darstellung der Verwaltung eingehalten. Hinzu kommt, dass nahezu alle anderen Behörden, die in das Verfahren involviert sind, ebenfalls keine Bedenken haben.
Lediglich die Untere Denkmalbehörde formulierte eine Auflage. Sie fordert „im Blickfeld auf die Hofanlage“ eine Höhenreduzierung der Solarmodule. Sie dürfen im betroffenen Teil nur zwei Meter statt der ansonsten zulässigen drei Meter hoch sein. Damit solle der Umgebungsschutz des denkmalgeschützten Ratsheimer Hofes gewahrt werden, hieß es in der Sitzungsvorlage.
Die Fraktionen sind mit der Planung nicht glücklich
Aus mehreren Wortbeiträgen ging hervor, dass die Fraktionen mit der Planung nicht glücklich sind. „Es ist bedauerlich, dass wir wegen des Baugesetzbuchs keinen Einfluss haben“, sagte CDU-Obmann Armin Flucht. Die „Bedenken der Betroffenen“ könne seine Fraktion gut verstehen, fügte er hinzu. Mit den Betroffenen waren offenbar Bewohner der Hofanlage gemeint.
Grünen-Sprecherin Dr. Simone Galliat erwähnte, ohne ins Detail zu gehen, dass im Laufe des bisherigen Verfahrens Einspruch gegen die Genehmigung eingelegt worden sei. Sie habe in diesem Zusammenhang den Eindruck gewonnen, „dass die Kommunikation zu wünschen übrig ließ“. Dabei sollten auch bei privilegierten Vorhaben Transparenz und rechtzeitige Informationen für die betroffenen Menschen sichergestellt sein.
Technischer Beigeordneter verwahrt sich gegen Kritik
Johannes Winckler (FDP-Fraktion) sagte: „Auch im Außenbereich gilt das Gebot der Rücksichtnahme.“
Ob die Verwaltung dies berücksichtigt habe, fragte er. Der Technische Beigeordnete Wolfgang Honecker verwahrte sich gegen etwaige Kritik. Er verwies ebenfalls auf die Vorgaben des Bundesgesetzes und resümierte: „Die Bauverwaltung sah kein Abwehrrecht.“

