Heimbach-Blens – Das ist ein Rückschlag für die Gegner des Bauvorhabens in Blens. Der Stadtrat hat den Antrag auf Vorprüfung ihres Bürgerbegehrens gegen den Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes einstimmig zurückgewiesen, nachdem die Anwaltskanzlei Lenz und Johlen in Köln in einem Gutachten die Zulässigkeit des Begehrens infrage gestellt hatte.
Seitdem die Investoren Stefan Droog und René Haupt ihre Planung für ein neues Baugebiet auf einem Feld bei Blens bekanntgegeben haben, regt sich im Ort Widerstand. Seit 1972 existiert ein Bebauungsplan für das Gelände, das bislang landwirtschaftlich genutzt wird.
Dimension des Baugebiets erschreckte die Blenser
Rund 8,5 Hektar sollen mit Einfamilienhäusern bebaut werden. In einer ersten Konzeption präsentierte Stadtplanerin Petra Sievert die Option, bis zu 94 Einfamilienhäuser zu errichten. Eine Dimension, die viele Blenser erschreckte. So formierte sich mit der „Dorfinitiative: Für ein lebenswertes Blens mit Zukunft“ eine Bürgerinitiative, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, das Baugebiet zu verhindern.
Ende 2021 wurde von der Initiative ein Bürgerbegehren gegen den mittlerweile eingeleiteten Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Der alte Bebauungsplan hatte lediglich ein Sonderbaugebiet für Ferienhäuser vorgesehen, nicht den Bau von Einfamilienhäusern. Um die Planungen der Investoren zu ermöglichen, müsste also ein neuer Bebauungsplan her.
Bürgermeister: Rechtsgutachten ist eindeutig
Der angefochtene Aufstellungsbeschluss, so Bürgermeister Jochen Weiler, habe den Vorteil, dass der alte Bebauungsplan nicht umgesetzt werden könne. Er habe sich mit den Mitgliedern der Bürgerinitiative zusammengesetzt, es habe einen intensiven Gedankenaustausch gegeben. Doch obwohl er auch auf die Gefahren eines solchen Begehrens hingewiesen habe, sei die Dorfinitiative bei ihrer Absicht geblieben.
Das Rechtsgutachten, das die Stadt eingeholt habe, sei eindeutig. Die Begründung für das Begehren sei unrichtig, der Inhalt widerspreche den Gegebenheiten. So umfasse der Bebauungsplan, anders als von der Initiative dargestellt, nicht nur ein Sonderwohngebiet, sondern auch Allgemeine Wohngebiete.
Einstimmiges Votum des Heimbacher Stadtrats
Außerdem sei die Aussage in der Begründung, die Verkehrsflächen zur Erschließung führten über private, nicht verkäufliche Flächen, unrichtig. So könne sich die Erschließungslast der Stadt zu einer Erschließungspflicht verdichten. Dafür habe sie Maßnahmen zu ergreifen, die von Vorkaufsrechten über eine städtebaulichen Umlegung bis hin zu einer Enteignung gehen könnten.
Außerdem verletze die Begründung das Kongruenzgebot, das besage, dass keine Ziele verfolgt werden dürfen, die über die Fragestellung hinausgehen. Da es aber laut der Begründung nicht nur um die Absetzung des Aufstellungsbeschlusses gehe, sondern überhaupt darum, die Bebauung zu verhindern, sei unklar, worüber abgestimmt werde.
Herber Rückschlag für die Dorfinitiative
„Das ist eine Rechtsbewertung, die dem Rat kaum Ermessensspielraum setzt“, machte Weiler deutlich. So stimmte die Stadtvertretung einstimmig dafür, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären.
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„Das ist ein herber Rückschlag“, sagte Hans-Peter Herkenrath, Mitglied der Dorfinitiative. Man sei etwas in eine Falle getappt und habe keine Gelegenheit zur Korrektur bekommen. „Wir wissen selbst noch nicht genau, wie es weitergehen soll“, sagte er. Es gebe noch Einspruchsrechte für die Bürger, wenn es zu der Aufstellung eines Bebauungsplanes komme. Immerhin habe der Bürgermeister angekündigt, in Dialog mit den Bürgern zu treten.



