PhotovoltaikWarum Baudenkmäler im Kreis Euskirchen ihr Aussehen verändern könnten

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Stephan Grund zeigt auf ein denkmalgeschütztes Haus in Mechernich Eiserfey.

PV-Anlage trotz Denkmalschutz: Bei Stephan Grund aus Mechernich-Eiserfey fiel die Entscheidung der Denkmalbehörde positiv aus.

Ein Erlass des Landes NRW soll die Errichtung von Solaranlagen auf geschützten Gebäuden erleichtern. In Mechernich-Eiserfey ging jetzt die erste Anlage in Betrieb.

Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie hatten bislang oft das Nachsehen, wenn es um den Betrieb einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) ging, denn die zuständigen Behörden verwehrten oft die notwendige Zustimmung. Das soll sich aber ändern, und zwar durch einen Erlass, der seit 2022 gilt: „Grundsätzlich besteht nach dem nordrhein-westfälischen Denkmalschutzgesetz ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Erlaubnis. Diese liegt nicht im Ermessen der Erlaubnisbehörde“, heißt es in einer Mitteilung aus dem Düsseldorfer Bauministerium.

„Zahlreiche Eigentümerinnen und Eigentümer von Denkmälern wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und ihr Denkmal mit einer Solaranlage zukunftsfest machen“, hat Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) erkannt. Steht demnach jetzt zu befürchten, dass eine Flut von neuen PV-Anlagen die Dächer jahrhundertealter Baudenkmäler verschandeln wird? Die Ministerin konkretisiert: „Das bedeutet, dass Solaranlagen grundsätzlich zu erlauben sind, wenn sie keine erhebliche Beeinträchtigung des Denkmals darstellen.“ Geregelt sei dies in einem Erlass mit „Entscheidungsleitlinien für Solaranlagen auf Denkmälern“.

Fachwerkhaus aus dem 17. Jahrhundert

Einer der ersten Bürger im Kreis Euskirchen, die von der neuen Regelung profitierte, ist Stephan Grund, der in Eiserfey mit seiner Frau Martina ein kleines Fachwerkhaus aus dem 17. Jahrhundert bewohnt. „Ich hätte das gerne schon früher gemacht“, sagt Grund mit Blick auf die 30 Quadratmeter große PV-Anlage auf dem Dach seines Hauses. Vor wenigen Wochen erst wurde die Anlage installiert, jetzt ist sie in Betrieb gegangen. Den Sonnenstrom nutzt Grund zum überwiegenden Teil selbst: „Ich lade mein Elektrofahrzeug mit dem Strom und habe auch einen Speicherakku fürs Haus angeschafft“, zählt er seine persönlichen Klimaschutzmaßnahmen auf, die mittelfristig auch den eigenen Geldbeutel entlasten sollen.

Energieautark ist der Eiserfeyer jedoch nicht – dafür ist die mit den PV-Modulen bestückte Fläche zu gering. „Außerdem durfte die Anlage nur auf der nach Osten ausgerichteten Dachseite installiert werden, um das Ortsbild nicht zu sehr zu beeinträchtigen“, so Grund weiter: „Der Ertrag auf der anderen Dachseite wäre natürlich höher gewesen.“ Unterstützung bei der Genehmigung der PV-Anlage erhielt Grund auch aus der Bau-Abteilung der Stadtverwaltung Mechernich. „Wir haben bereits drei PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden im Stadtgebiet genehmigt“, berichtet Stadtplaner Thomas Schiefer, in dessen Abteilung die Untere Denkmalbehörde angesiedelt ist, im Gespräch mit dieser Zeitung.

Matte Solarmodule ohne Rand

„Einige Vorgaben, darunter die Dachseite und die Art der PV-Module, haben wir natürlich gemacht“, so Schiefer. Zum Einsatz kamen daher in Eiserfey spezielle Solarzellen, die farblich auf die verwendete Dacheindeckung abgestimmt sind. Sie haben eine matte Oberfläche, und die einzelnen Module besitzen keine Aluminium-Einfassung. Dadurch fallen sie auf dem Dach des rund 350 Jahre alten Hauses nicht so sehr auf.

„Im Endeffekt handelt es sich bei jedem Antrag um eine Einzelfallprüfung“, sagt Oliver Zahn, der bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bad Münstereifel tätig ist. Auch in der Kurstadt lägen bereits einige Anträge für neue PV-Anlagen auf Denkmal-Immobilien vor. Dass sich das Bild der Innenstadt künftig durch zahlreiche PV-Anlagen verändert, glaubt er allerdings nicht: „Das Problem ist, dass die historische Dachlandschaft durch die Tallage praktisch von überall her einsehbar ist“, sagt Zahn. Da sei es entsprechend schwer, die Belange des Denkmalschutzes zu beachten und Dachflächen zu finden.

Die Richtlinie von Ministerin Scharrenbach dürfte trotzdem künftig zu mehr Diskussionen mit den Denkmalbehörden führen, denn darin werden auch PV-Anlagen genannt, die aus dem öffentlichen Raum einsehbar sind: Diese seien „regelmäßig dann zu erlauben, wenn sie reversibel sind, nur minimal in die Substanz eingreifen und mit dem Erscheinungsbild des Denkmals denkmalfachlich vereinbar sind und damit nur geringfügig in das Erscheinungsbild eingreifen“, heißt es in der Mitteilung des Ministeriums.

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