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Politische Versammlung?Frau aus Mechernich stand nach Lützerath-Gottesdienst vor Gericht

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Unter dem mit Aufklebern und Schleifen versehenen Ortsschild von Lützerath hängt ein kleineres Holzschild mit der Aufschrift „bleibt!“.

Nach einem Gottesdienst zum Gedenken an den Ort Lützerath stand eine 68 Jahre alte Frau aus Mechernich vor Gericht.

Rund 80 Menschen waren zum Jahrestag der Lützerath-Räumung zusammengekommen. Der Charakter des Treffens beschäftigte nun die Justiz.

Weil sie einen Gottesdienst zum Jahrestag der Räumung des Dorfs Lützerath am Tagebau Garzweiler II Anfang 2024 mitorganisiert hatte, musste sich eine 68-jährige Frau aus dem Mechernicher Stadtgebiet nun vor dem Amtsgericht in Erkelenz verantworten. Die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach stufte den Gottesdienst als politische Veranstaltung ein und warf der Frau einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz vor.

Zwar seien Gottesdienste unter freiem Himmel, kirchliche Prozessionen, Bittgänge, Wallfahrten und ähnliche religiöse Veranstaltungen nach Angaben der Staatsanwalt nicht anmeldepflichtig. Jedoch seien bei dieser konkreten Versammlung nicht nur kirchliche Lieder gesungen und Gebete gesprochen, sondern auch politische Reden gehalten worden, unter anderem zum Thema Klimawandel.

Frau aus Mechernich lehnt Strafbefehl ab und wird freigesprochen

Insgesamt etwa 80 Personen hatten daran teilgenommen, darunter auch Mitglieder einer buddhistischen Gemeinschaft und ein katholischer Geistlicher.

Die Staatsanwaltschaft stufte die Veranstaltung als politische Versammlung ein, die nur in einen Gottesdienst eingekleidet gewesen sei und darum hätte angemeldet werden müssen.

Die Frau aus Mechernich war eine der Organisatorinnen der Veranstaltung und hatte vor Ort eine von der Polizei angebotene nachträgliche Anmeldung der Versammlung abgelehnt. In der Folge hatte sie einen Strafbefehl über 900 Euro erhalten, den sie allerdings nicht bezahlen wollte: Sie berief sich auf die Religionsfreiheit und lehnte die Strafzahlung ab.

In dem Prozess vor dem Amtsgericht Erkelenz wurde die 68-Jährige jetzt freigesprochen. Das Gericht teilte die Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht. Aus Sicht des Richters habe es keinen Zweifel gegeben, dass der Hauptzweck der Veranstaltung religiöser Natur gewesen sei. Und: Gottesdienste seien oft politisch, so der Richter in der Begründung.