Bonn/Euskirchen – Die Spannung im kleinen Saal 0.04 des Bonner Landgerichts war fast unerträglich. Denn bis zur letzten Sekunde war nicht klar, wie das zweite Urteil im Fall eines Euskirchener Profiboxers ausfallen würde. Dann verkündete der Berufungsrichter nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ den erlösenden Freispruch.Es gebe bei der Entscheidung „keinen Grund für Euphorie oder Jubel“, machte der Vorsitzende Richter Nicolaus Alvino gleich zu Beginn deutlich.
Doch die Erleichterung merkte man dem 34-jährigen Halbschwergewichtler deutlich an. Denn das Amtsgericht Euskirchen hatte den Spitzensportler in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung zu zehn Monaten Haft mit Bewährung verurteilt, weil der Schlag gegen einen betrunkenen Saunagast in der Thermen & Badewelt Euskirchen „pure Anarchie“ oder „das Gesetz des Stärkeren“ gewesen sei.
Der Angeklagte, der wiederholt beteuert hatte, dass er damals einer Frau zu Hilfe hatte eilen wollen, fühlte sich zu Unrecht verurteilt und war in Berufung gegangen.
Schuld nicht feststellbar
In dem neu aufgerollten Prozess stand nach vier Verhandlungstagen für die 6. Kleine Strafkammer am Mittwoch fest, dass sich der Angeklagte in einer Notwehrlage befand, als er den randalierenden Saunagast bewusstlos schlug und dabei schwer verletzte. Jedenfalls, so Alvino nach einer bemerkenswert filigranen Urteilsbegründung, sei eine Schuld für den Angeklagten nicht hinreichend feststellbar gewesen.
Der Profiboxer hatte am 6. August 2019 beobachtet, wie sich der Saunagast, ein angehender Mediziner, der die Geburt seiner Tochter alkoholreich feierte, wiederholt übergeben hatte und dem Hausverbot der 23-jährigen Teamleiterin nicht folgen wollte. Stattdessen hatte er sie unflätig beleidigt. Schließlich kam es – nach wüsten Beschimpfungen – zum physischen Showdown der beiden Männer. In dieser ungemütlichen Lage hatte der Boxer, barfuß und im Bademantel, sich mit einem hölzernen Mülleimerdeckel bewaffnet und schließlich auch zugeschlagen, als der Arzt einen Schritt auf ihn zu machte und offenbar angreifen wollte. Der Aggressor ging bewusstlos zu Boden. Er erlitt massive Gesichtsverletzungen und ein Schädelhirntrauma.
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In dieser bedrohlichen Situation habe der 34-Jährige „keine Handlungsalternative“ gehabt, so der Richter im Urteil. Ihm sei nicht zuzumuten gewesen, den Deckel wegzulegen. Oder – als milderes Mittel – sich erst mal auf ein Handgemenge einzulassen.
Opfer „keinesfalls der wehrlose, unbeholfene Akademiker“
Schließlich sei der Mediziner „keinesfalls der wehrlose, unbeholfene Akademiker“ gewesen, wie er als Zeuge sich darzustellen versucht habe.
Er habe alkoholisiert und enthemmt die Situation selbst provoziert. Zudem sei er dem Boxer körperlich keineswegs unterlegen gewesen, auch wenn er bei seiner Aufforderung zum Duell nicht geahnt habe, dass er es mit einem durchtrainierten Kampfsportler zu tun hatte.
Nach dem Freispruch sprach der Profiboxer noch lange mit seinen Anwälten und Freunden vor dem Portal des Landgerichts. Der furchtbare Makel, ein Krimineller zu sein, habe anderthalb Jahre das Leben des Spitzensportlers überschattet, hatte sein Anwalt im Prozess gesagt. Mithin stand auch die gesamte berufliche, vor allem sportliche Karriere auf der Kippe. Denn als Vorbestrafter hätte er nicht mehr an internationalen Boxkämpfen teilnehmen dürfen.

