AmtsgerichtErmittler müssen zu mutmaßlicher Messerstecherei in Gemünd nacharbeiten

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Ein Polizeiauto fährt auf einer Straße bei Nacht.

Da die Staatsanwaltschaft noch keine Beweise liefern konnte, hat das Gericht im Zuge der mutmaßlichen Messerstecherei in Gemünd weitere Ermittlungen veranlasst. (Symbolbild)

Mittlerweile ist der mutmaßliche Täter, der ohne festen Wohnsitz war, in Untersuchungshaft.

Eine kurze Angelegenheit war der Auftakt zu einem Prozess vor der Schöffenkammer im Amtsgericht wegen einer Messerstecherei auf dem Marienplatz in Gemünd vor einem Jahr. Da der Angeklagte energisch abstritt, seinen Kontrahenten mit dem Messer berührt zu haben, hätte es Sachbeweise gebraucht, um die Vorgänge aufklären zu können. Doch die waren von Staatsanwaltschaft und Polizei nicht ausermittelt worden, sodass das Gericht keine andere Wahl hatte, als sich zu vertagen und weitere Ermittlungen zu veranlassen.

Gegen Angeklagten war bereits Haftbefehl offen

Im Dezember 2021 hatte der Angeklagte mit einer Bekannten einen Schnellimbiss am Marienplatz betreten. Er sagte aus, dass er dort von dem späteren Opfer aggressiv angegangen worden sei. Der Mann aus der Gemeinde Hellenthal habe ihm vorgeworfen, ihn beim Jugendamt angeschwärzt zu haben. Die Auseinandersetzung habe sich auf die Straße verlagert. Dort, so stellte der Angeklagte die Geschehnisse weiter dar, habe er sein Messer aus der Tasche geholt und es so gehalten, dass sein Kontrahent es habe sehen können. Zugestochen habe er jedoch nicht.

Danach sei er mit seiner Bekannten in Richtung Schleiden weggefahren. Auf Höhe der Polizeiwache sei ein Polizeiwagen hinter ihnen aufgetaucht und habe sie zum Anhalten aufgefordert. Da er gewusst habe, so der Angeklagte, dass ein Haftbefehl gegen ihn offen war, habe er die Flucht ergriffen. Das Messer habe er unterwegs weggeworfen. Das Messer fanden die Polizisten unter einem Gebüsch.

Kleidung des Opfers ein Jahr in der Tüte

Mittlerweile ist der Mann, der ohne festen Wohnsitz war, nach einer später erfolgten Festnahme in Untersuchungshaft. Mühevoll versuchte die Schöffenkammer, sich ein Bild zu machen. Weiterhin stritt der Angeklagte ab, mit seinem Messer jemanden verletzt zu haben. Er machte darauf aufmerksam, dass weder das Messer noch die Kleidung des Opfers untersucht worden seien. Die Stichwunde, laut Anklage 2,5 Zentimeter breit und einen Zentimeter tief sei, sei auch mehr Schnitt als Stich. Nach langer Beratung entschloss sich das Gericht, die Ermittlungen in Auftrag zu geben.

Das Opfer des mutmaßlichen Angriffs gab Richterin Claudia Giesen gegenüber an, dass die Kleidung, die es an dem Abend getragen habe, noch vorhanden sei: „Die habe ich noch an dem Abend in eine Tüte getan und in eine Abstellkammer gelegt, falls die noch jemand sehen will.“ Seit fast einem Jahr sei die Tüte nicht berührt worden. Die Polizisten holten sie daraufhin für eine kriminaltechnische Untersuchung ab. Auch die Spuren, die von dem Messer des Angeklagten genommen worden waren, werden nun analysiert. Das Gericht vertagte sich auf den 18. Januar, 9.30 Uhr.

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