Schnee in der EifelWas muss der Bürger tun und was kostet der Winterdienst?

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Winterdienst_Eifel

Das Räumen der Gehwege ist in allen Kommunen Pflicht der Anwohner. Straßen müssen sie nicht überall räumen.

Eifel – Schnee und Glatteis haben in den vergangenen Tagen für schwierige Verhältnisse in den Höhenlagen des Kreises gesorgt. Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßen waren im Dauereinsatz, um Bundes- und Landesstraßen zu räumen. In den Ortschaften war die Lage kaum besser.

Dort musste aber nicht der Landesbetrieb ran. Innerorts ist der Winterdienst Aufgabe kommunaler Bauhöfe und Anwohner. Wer aber welche Pflichten übernehmen muss, das unterscheidet sich je nach Kommune erheblich – und das gilt auch für die zu zahlende Winterdienstgebühr.

Bad Münstereifel

Im Kurort zahlen die Bürger für den Winterdienst jährlich 0,84 Euro je Meter Grundstücksseite, die an die zu räumende Straße grenzt. Fahrbahnen übernimmt die Stadt, Gehwege nicht. Das Streuen mit Salz ist in Bad Münstereifel nicht ausdrücklich verboten. Die Ausnahmen sind Pflanzen, Wiesen und Baumscheiben – auf ihnen darf weder gestreut noch salzhaltiger Schnee abgeladen werden.

Blankenheim

Jährlich müssen die Anwohner von Blankenheim eine Gebühr von 0,90 Euro je Meter Grundstücksseite bezahlen. Die Gemeinde übernimmt den Winterdienst auf allen Straßen. Die Anwohner sind verpflichtet, Gehwege von Schnee und Glätte zu befreien.

Streusalz oder auftauende Stoffe dürfen in Blankenheim nicht von Privatpersonen verwendet werden. Vom Verbot ausgenommen sind laut Gemeinde „klimatische Ausnahmefälle“ – Eisregen und andere Wetterphänomene, denen mit abstumpfenden Stoffen nicht beizukommen ist. Auch an gefährlichen Stellen, Treppen etwa, darf Salz gestreut werden.

Dahlem

In Dahlem müssen die Anwohner verhältnismäßig tief in die Tasche greifen, um die Gebühren des Winterdienstes zu bezahlen: Hier betragen sie 1,76 Euro je Meter Grundstücksseite. Dafür ist der Winterdienst in Dahlem umfangreich.

Die Straßen werden von der Kommune geräumt. Die höchste Winterdienstgebühr im Kreis erklärt Kämmerer Frank Hütter mit der Kalkulation in den vergangenen Jahren. „Wir müssen eine Unterdeckung auffangen.“

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Verkehrswichtige und gefährliche Straßen halten die Kommunen frei von Schnee und Glätte.

Andere Faktoren wie gestiegene Preise bei Fremdunternehmen oder das weitläufige Gemeindegebiet seien auch bei den Nachbarkommunen vorhanden. „Ich glaube nicht, dass die Gebühr dauerhaft so hoch bleibt.“ Er könne aber noch keine Prognose abgegeben, wann sich der Betrag wieder verringere. Der Einsatz von Streusalz durch Privatpersonen ist in Dahlem nicht ausdrücklich verboten.

Euskirchen

In der Kreisstadt wurde die Winterdienstgebühr zum Jahreswechsel von 0,35 auf 0,23 Euro gesenkt. Damit ist die Euskirchener Gebühr die geringste im Kreis. Das Räumen der meisten Straßen ist Aufgabe der Stadt.

Die Anwohner müssen neben den Gehwegen nur zwei Straßenarten übernehmen: Die, die aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht gereinigt werden können, und die, die Grundstücke erschließen sollen.

Der Einsatz von Salz auf Gehwegen ist in Euskirchen verboten. Ausnahmen sind wie in Blankenheim extreme Witterungsverhältnisse und gefährliche Stellen. Die Bürger sind verpflichtet, Salzrückstände zu entfernen oder mit Salz belasteten Schnee in die öffentliche Kanalisation einzuleiten.

Hellenthal

Jeder Meter Grundstücksseite kostet die Hellenthaler 0,71 Euro jährlich. Viele Straßen in der Kommune gelten als verkehrsunwichtig. Sie müssen nicht geräumt werden. Wenn der Winterdienst auf die Anwohner übertragen wird, müssen diese in Hellenthal den Gehweg, Zebrastreifen und Querungshilfen wie Verkehrsinseln räumen.

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In der Hellenthaler Straßenreinigungsordnung gibt es aber auch ein Kuriosum: Können sich die Anwohner nicht einigen, wer die Straße wann reinigt, müssen sich Hausbewohner mit ungeraden und geraden Hausnummern wöchentlich abwechseln.

Kall

Auch Kall gehört zu den Kommunen mit einer hohen Winterdienstgebühr: Hier zahlen Anwohner jährlich je Meter Grundstücksseite 1,35 Euro. Dafür übernimmt die Kommune den Winterdienst auf den Straßen. Die Anwohner müssen sich nur um die Gehwege kümmern.

In Kall dürfen Salz und auftauende Stoffe benutzt werden – vorausgesetzt, sie werden nicht auf Baumscheiben, Pflanzen oder Wiesen gestreut.

Mechernich

Die Stadt verlangt jährlich je Meter Hausseite 0,50 Euro. Das Räumen der Straßen wird nur teilweise von der Kommune übernommen. Die Gehwege sind Angelegenheit der Anwohner. In Mechernich gilt ein strenges Salzstreuverbot. Ausgenommen sind hiervon nur extreme Witterung und gefährliche Stellen. Baumscheiben, Pflanzen und Wiesen dürfen grundsätzlich nicht mit Salz bestreut werden.

Nettersheim

Anwohner müssen in Nettersheim 0,77 Euro je Meter Hausseite zahlen. Sie sind nur dazu verpflichtet, die Gehwege frei zuhalten. Selbst auf vielen Anliegerstraßen wird der Winterdienst von der Gemeinde übernommen. Salz darf in Nettersheim nur in Ausnahmefällen benutzt werden.

Schleiden

Die Eifelkommune verlangt von ihren Bürgern 1,50 Euro jährlich je Meter Grundstücksseite. Dafür übernimmt die Gemeinde nicht nur die Fahrbahnen, sondern streut auch potenziell gefährliche Stellen und Fußgängerüberwege ab, wenn es glatt ist oder werden könnte.

Die Anwohner müssen sich nur um die Gehwege kümmern. Einen Gehweg müssen sie sogar dann frei halten, wenn sie in Fußgängerzonen oder verkehrsberuhigten Zonen leben. Auftauende Stoffe dürfen in Schleiden benutzt werden. Nur Wiesen und Pflanzen müssen salzfrei bleiben.

Weilerswist

Jährlich kostet der Winterdienst in Weilerswist 1,17 Euro je Meter Hausseite. Auf den meisten Straßen ist der Winterdienst Aufgabe der Anwohner. Das gilt auch für Gehwege und Zebrastreifen. Der Einsatz von Salz ist nicht ausdrücklich verboten – bei Glätte ist das Streuen sogar Pflicht. Laut Straßenreinigungssatzung sollen aber abstumpfende Stoffe wie Sand vorrangig eingesetzt werden.

Zülpich

Mit 0,39 Euro zahlen die Zülpicher wenig für ihren Winterdienst – sie müssen aber auch den größten Teil der Straßen selbst von Schnee und Glätte befreien. Die Stadt Zülpich übernimmt nur gefährliche und verkehrswichtige Straßen sowie solche, die für den überörtlichen Verkehr genutzt werden.

Salz darf nur an gefährlichen Stellen und in klimatischen Ausnahmefällen benutzt werden. Baumscheiben, Pflanzen und Wiesen dürfen nicht bestreut werden.

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