Die Staatsanwaltschaft fordert siebeneinhalb und achteinhalb Jahre Haft für ein Elternpaar aus Zülpich. Dessen Kinder vegetierten zwischen Müll.
Lange Haftstrafen gefordertAngeklagtes Paar aus Zülpich räumt Verwahrlosung der Kinder ein

Vor dem Bonner Landgericht müssen sich die Mutter und ihr damaliger Lebensgefährte verantworten.
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Im Prozess am Bonner Landgericht um die Misshandlung von drei kleinen Kindern aus Zülpich standen am Dienstag nach fünf Verhandlungstagen die Plädoyers auf dem Programm. Für die beiden Angeklagten sei dies „die letzte Chance, die Schuld einzugestehen oder gar ein Geständnis abzulegen“, sagte die Vorsitzende Richterin.
Die 22-jährige Mutter sagte in leisen Worten ins Mikrofon: „Es ist extrem schwer zuzugeben, dass ich es nicht hingekriegt habe. Ich war komplett überfordert. Ich fühlte mich allein gelassen.“ Mühsam rang sich die Mutter von drei Söhnen – heute drei, fünf und sechs Jahre alt – dazu durch, Versäumnisse einzugestehen.
Ich fühle mich schuldig, weil ich meine Kinder allein gelassen habe. Ich habe ihnen nicht gegeben, was ich ihnen eigentlich geben wollte.
„Ich fühle mich schuldig, weil ich meine Kinder allein gelassen habe. Ich habe ihnen nicht gegeben, was ich ihnen eigentlich geben wollte“, sagte die Angeklagte. Dass die drei Jungen von ihrem Partner geschlagen worden sein sollen, davon will sie jedoch nichts gewusst, geschweige denn etwas bemerkt haben.
Auch der 30-jährige Angeklagte räumte die Verwahrlosung ein, bestritt jedoch vehement jede Gewalt gegen die Kinder. „Ich wollte ihnen ein gutes Leben bieten“, sagte er. Echte Geständnisse waren die Einlassungen jedoch nicht.
Staatsanwaltschaft fordert mindestens siebeneinhalb Jahre Haft
Für Staatsanwältin Judith Jakob hingegen steht die Schuld des Paares fest. Wegen gemeinschaftlicher Misshandlung von Schutzbefohlenen forderte sie am Ende ihres Plädoyers siebeneinhalb Jahre Haft für die 22-Jährige und achteinhalb Jahre für deren Partner.
Detailliert schilderte sie den Zustand der Kinder. Alle drei wogen, als der Fall im April 2025 aufflog, sogar weniger, als bei einer ärztlichen Vorsorgeuntersuchung eineinhalb Jahre zuvor dokumentiert wurde. Sie hätten unter „menschenunwürdigen Zuständen“ gelebt: in Zimmern mit heruntergelassenen Rollläden, zwischen stinkenden Müllbergen und verdreckten Windeln.
Sie haben es gewusst und geschehen lassen. Sie haben Ihre Kinder nicht geschützt.
Sie seien fixiert, von der Mutter angeschrien und offenbar von dem 30-Jährigen geschlagen worden, damit sie endlich still seien. Wenn er von der Arbeit nach Hause gekommen sei, habe er die Kinder gepackt und in einem Nebenzimmer verprügelt, ohne dass die Mutter anwesend gewesen sei. Die Jungen hätten zahlreiche Brüche, Prellungen und weitere Verletzungen erlitten. An die 22-Jährige gerichtet, sagte die Staatsanwältin: „Sie haben es gewusst und geschehen lassen. Sie haben Ihre Kinder nicht geschützt.“
Das zentrale Beweismittel lieferten die Angeklagten selbst. Zwischen dem 6. November 2024 und dem 23. April 2025 tauschten sie täglich Chatnachrichten aus. Daraus gehe hervor, wie lästig ihnen die Kinder gewesen seien, und dass der Freund sie geschlagen habe. Aus Angst, dass ihnen die Kinder weggenommen würden, hätten sie Arztbesuche vermieden. Auch das Jugendamt sei bewusst getäuscht worden: Die Haustür sei nicht geöffnet oder der jüngste Sohn versteckt worden, damit die Mitarbeiterin die Verletzungen am Kopf nicht sehe.
Kinder retteten sich selbst
Gerettet hätten sich die beiden älteren Jungen schließlich selbst. Mit vollen Windeln, Gummistiefeln und nur leicht bekleidet verließen sie unbemerkt das Haus und wurden auf der Straße von Nachbarn gefunden.
Verteidiger Albert Stumm plädierte – wie zuvor sein Kollege für den Angeklagten – auf eine Bewährungsstrafe. Seine Mandantin sei erst 15 Jahre alt gewesen und damit selbst kaum dem Kindesalter entwachsen, als sie von einem 30 Jahre älteren Mann ihr erstes Kind bekam. Kurz darauf folgten zwei weitere Söhne. Als sie von ihrem neuen Partner ein viertes Mal schwanger geworden sei, habe sie sich in einer „depressiven Stimmung“ befunden. Sie habe weder den Haushalt noch die Kinder oder ihr eigenes Leben bewältigen können.
„Das große Leid, das sie ihren Kindern angetan hat, konnte sie nicht mehr fühlen, und den Zustand nicht mehr ändern“, sagte Stumm. Stattdessen seien alle Rollläden geschlossen worden, während die Familie zwischen Müll- und Windelsäcken vegetierte. Warum das Jugendamt ausgerechnet in dieser Zeit so wenig präsent gewesen sei, könne er nicht nachvollziehen. Zwei Wochen nach Bekanntwerden des Falls brachte die 22-Jährige ihr viertes Kind zur Welt. Es wurde in einer Pflegefamilie untergebracht.
Die Jugendschutzkammer will am Donnerstag ihr Urteil verkünden.
