„Ich fühle keine Schuld“65-Jähriger wegen Volksverhetzung zu Geldstrafe verurteilt

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Justitia vor blauem Himmel

Abbild der Justitia (Symbolbild)

Köln – Das Recht, seine Meinung zu äußern, ist in Deutschland grundgesetzlich garantiert. Dennoch kann nicht jeder sagen, was er will. Denn die freie Äußerung der Meinung findet laut Grundgesetz „ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze“.

Diese Schranke bekam gestern ein 65-jähriger Angeklagter vor dem Amtsgericht zu spüren. Dort wurde der Mann wegen Volksverhetzung zu 100 Tagessätzen à 20 Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer mit der Begründung „Volksverhetzung ist kein Ladendiebstahl“ noch 20 Tagessätze mehr verlangt .

Vor Gericht gab sich der Angeklagte völlig uneinsichtig

Am 12. April 2018 hatte der Angeklagte mit einem antisemitischen Plakat am Römerbogen auf der Domplatte demonstriert. Darauf ein die Zähne bleckender Affe und folgender Text: „Haut den Juden die Zähne raus. Weltgefahr strebt zu Lebensraum.“ Laut Anklage hatte der Mann damit Juden als „minderwertig“ abqualifiziert und als „affenmäßig“ beleidigt. Damit habe der 65-Jährige das politische Klima in Deutschland weiter aufheizen wollen.

Vor Gericht gab sich der Angeklagte völlig uneinsichtig: „Ich verstehe das alles nicht. Ich habe nur meine Meinung gesagt. Ich fühle keine Schuld“, sagte der Mann. Als Motiv für die Plakataktion gab er die Anerkennung Jerusalems als Hauptstadt Israels durch die USA an. Und recht pampig fügte der Angeklagte hinzu: „Israel ist eh kein Staat für mich. Das ist meine Meinung.“

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