„Ich werde mich rächen“IS-Sympathisant droht Kölner Gericht nach hartem Urteil

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Festnahme: Der Tatverdächtige wurde gefesselt im Streifenwagen zur Wache gefahren.

Festnahme: Der Tatverdächtige wurde gefesselt im Streifenwagen zur Wache gefahren.

Köln – Für zehn Jahre muss ein 31-jähriger Sympathisant der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) wegen versuchten Mordes hinter Schloss und Riegel. Das entschied am Donnerstag das Landgericht in einer turbulenten Urteilsverkündung, in der aus Tunesien stammende Mann mehrfach das Wort ergriff und die Richter der Strafkammer bedrohte: „Wenn ich in zehn Jahren rauskomme, dann werden Sie schon sehen. Ich werde mich an Ihnen rächen, an Ihnen und allen anderen“, sagt der 31-Jährige. Und weiter: „Zwischen uns ist Blut.“ Der lakonische Kommentar vom Vorsitzenden Richter Dr. Jörg Michael Bern: „Okay, dann sehen wir uns in zehn Jahren wieder.“

Ob es dazu kommen wird, ist fraglich, denn das Gericht behielt sich die Verhängung einer Sicherungsverwahrung des Mannes nach abgesessener Gefängnisstrafe vor. Verurteilt wurde der Mann, weil er im Oktober 2018 einen Bekannten auf der Taunusstraße in Humboldt-Gremberg nach einem Streit niedergestochen hatte. Das Messer hatte der Angeklagte unmittelbar vor der Tat gekauft und verdeckt im Ärmel seiner Kleidung mit sich geführt.

Facebook-Post brachte alles ins Rollen

Hintergrund der Tat war ein Facebook-Post des Opfers und eines weiteren Bekannten, in dem sie den Angeklagten mit dem IS in Verbindung gebracht hatte. Daraufhin war die Mutter des Angeklagten in Tunesien von Sicherheitsbehörden ihres Landes verhört worden. Um sich hierfür an dem Geschädigten zu rächen, stellte dieser wiederum in einem Facebook-Post das Opfer als IS-Anhänger. Der Geschädigte erstattete daraufhin Anzeige bei der Polizei gegen den Angeklagten, für die sich der 31-Jährige dann mit der Messerattacke rächte. „Die Tat in aller Öffentlichkeit, hatte Hinrichtungscharakter“, sagte Bern. Genau aus diesem Bestrafungscharakter leitete das Gericht die Verurteilung wegen versuchten Mordes ab. Zunächst war der Angeklagte lediglich wegen versuchten Totschlags angeklagt gewesen. Während des Prozesses hatte der Angeklagte den Messerangriff zwar eingestanden, ihn aber nicht bereut. Stattdessen hatte er gesagt, dass er den Geschädigten besser enthauptet hätte.

Nachdem der 31-Jährige den Geschädigten auf offener Straße niedergestochen hatte, war der Mann mit dem blutverschmierten Messer, das er unmittelbar vor der Tat gekauft hatte und verborgen im Ärmel mit sich führte, in die Moschee gegangen und hatte gebetet. Polizeibeamte nahmen ihn in einem Gebetsraum widerstandslos fest.

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