„Klatscht die weg“Hooligan muss nach Vorfall bei Kölner Oberligaspiel ins Gefängnis

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Justiz

Justizanstalt (Symbolbild)

Köln – Ein Fan (39) des Wuppertaler SV ist vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Die Strafe wurde wegen seiner 33 zum Teil einschlägiger Vorstrafen nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann hatte am 24. September 2016 nach einem Oberligaspiel zwischen der zweiten Mannschaft des 1. FC Köln und dem WSV (Ergebnis: 1:0 für Wuppertal) Polizisten beleidigt und zu Gewalttaten gegen Beamte aufgefordert. In das Urteil floss eine Verurteilung vom Amtsgericht Düsseldorf ein, wo der Mann vier Tage nach dem Vorfall in Köln wegen Beleidigung mit der Höchststraffe von einem Jahr Gefängnis verurteilt worden war. „So was ist mir noch nicht untergekommen“, sagte Amtsrichter Dr. Wolfgang Schorn.

Laut Anklage hatte der Mann die Beamten auf einer Busfahrt zum Bahnhof Deutz verbal attackiert. Als der Bus an einer roten Ampel halten musste, sagte der Angeklagte: „Fahrt doch mal weiter ihr Arschlöcher, ihr habt doch Blaulicht.“ Gleichzeitig öffneten andere Fans eine Tür des Busses und stürmten auf die Straße. Als Beamte sie wieder in den Bus zurückdrängen wollten, seien sie mit Tritten und Schlägen angegriffen worden, schilderte ein Polizeibeamter (27) im Zeugenstand. Der Angeklagte habe die Angreifer aus dem Bus heraus aufgewiegelt und wiederholt gerufen: „Klatscht die weg, vorwärts, schiebt die raus“, wie der 27-Jährige aussagte. Der Zeuge machte den Angeklagten klar als „Einpeitscher“ aus. Der Angeklagte gab aber lediglich den Vorwurf der Beleidigung zu. Zur Aufwiegelung schwieg er.

Angesichts der zahlreichen Vorstrafen sprach Richter Schorn Klartext: „Es ist besonders dreist, dass sie trotz 33 Vorstrafen überhaupt nichts kapiert haben. Aber wenn man uns partout nicht verstehen will, dann muss man halt ins Gefängnis.“ (bks)

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