Verfahren endet mit VergleichHöhner-Frontmann klagt gegen Parkettverleger

Lesezeit 2 Minuten
Als Zivilkläger vor dem Landgericht: Höhner-Frontmann Henning Krautmacher mit seinem Anwalt.

Als Zivilkläger vor dem Landgericht: Höhner-Frontmann Henning Krautmacher mit seinem Anwalt.

Köln – Für Höhner-Frontmann Henning Krautmacher (60) gibt es bestimmt Schöneres in einer kurzen, terminlich gedrängten Session, als einen freien Montag am Landgericht zu verbringen. Aber gelohnt hat sich die Visite als Kläger, auch wenn das ganze Verfahren sieben Jahre gedauert hat. Krautmacher schloss einen Vergleich mit einem Parkettverleger über 30.000 Euro ab. Der beklagte Bodenmacher hatte ein Eichenparkett in Krautmachers Wohnhaus mangelhaft verlegt.

Der Boden, der durchgängig im ganzen Haus ausgelegt worden war, hatte Wellen geschlagen. Drei Gutachter attestierten, dass die Arbeit mangelhaft gewesen sei. Hohlräume hatten sich unter dem Holzfußboden gebildet. Ein erstes Verfahren war vor dem Oberlandesgericht mit einem Vergleich geendet. Der Parkettleger sollte die Mängel beseitigen. Aber alles wurde nur schlimmer. 400 Löcher wurden in den Boden gebohrt. Durch die sollten die Hohlräume mit einer Masse verfüllt werden. Doch die Masse schäumte aus einigen Löchern und beschädigte die Oberfläche. Zu allem Überfluss wurden die Löcher dann mit einem Material zugespachtelt, das einen anderen Farbton entwickelte als das Eichenholz.

Forderung hätte Pleite bedeutet

Krautmacher zog erneut vor Gericht. Insgesamt verlangte der Musiker eine Vorleistung von 47.660 Euro für die Sanierung. Besonders teuer: Die Küche des Sängers ist auf dem Parkett verbaut und muss komplett ab- und wieder aufgebaut werden.

Doch der Beklagte konnte so viel Geld nicht aufbringen. Sogar sein Anwalt wurde von einem Materialhändler engagiert, bei dem er in der Kreide steht. Der Anwalt machte klar deutlich, dass der geforderte Betrag die Pleite bedeuten würde und zwei Angestellte ihre Jobs verlören. „Dass die Firma pleitegeht, und die Arbeitsplätze weg sind, das will Herr Krautmacher nicht“, sagte dessen Rechtsanwalt. Und so einigte man sich auf 30.000 Euro in monatlichen Raten von 2000 Euro. Zahlt der Beklagte bis 31. Oktober 2018 sogar 25.000 Euro, bekommt er die restlichen 5000 Euro erlassen. Gerät er hingegen mit zehn Tage in Verzug, ist die Restsumme von 30.000 Euro sofort fällig.

Nachtmodus
Rundschau abonnieren