Frauen zur Prostitution gezwungen?Nigerianische Zwillingsschwestern in Köln angeklagt

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Pascha

Das Kölner „Pascha“ (Archivbild)

Köln – Zwei Zwillingsschwestern (39) müssen sich seit Freitag wegen Menschenhandels und Zwangsprostitution einem Strafverfahren am Landgericht stellen. Die Nigerianerinnen sollen zwischen Januar und September 2012 zwei Landsfrauen nach Deutschland geschleust und in Köln und Aachen zur Prostitution gezwungen haben. Mit dem so erwirtschafteten Geld sollten die Geschädigten laut Anklageschrift die Kosten der Schleusung in Höhe von 50 000 Euro abarbeiten. Die Angeklagten machten bei Prozessbeginn von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Ein 27-jährige Opfer tritt in dem Verfahren als Nebenklägerin auf. Sie sagte unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.

Laut Staatsanwaltschaft beauftragten die Schwestern 2012 zwei Schleuser damit, die beiden Frauen nach Paris zu bringen, wo sie Ende Januar 2012 mit falschen Papieren einreisten. Von dort sollen sie von einer der Schwestern, die in Köln lebt, abgeholt und in die Wohnung der Mitangeklagten nach Aachen verbracht worden sein.

Mit Frisörjob nach Deutschland gelockt

Die 27-Jährige soll mit der Aussicht auf eine Stelle in einem Friseursalon nach Deutschland gelockt worden sein. Stattdessen soll das Schwesternpaar die junge Frau in der Antoniusstraße in Aachen und im „Pascha“ auf der Hornstraße zur Prostitution gezwungen haben. Auch die Angeklagten sollen dort der Prostitution nachgegangen sein.

Da die Angeklagten mit der Arbeitsleistung der 27-Jährigen nicht zufrieden gewesen seien, hätten die Schwestern sie schließlich dauerhaft im Pascha einquartiert, um mehr Kontrolle über sie zu haben. Laut Anklage musste die Frau das erwirtschaftete Geld komplett abführen. Um die Geschädigte zusätzlich unter Druck zu setzten, soll das Schwesternpaar gedroht haben, dass in Nigeria Magier die 27-Jährige und ihre Familie durch Flüche mit Krankheiten zu überziehen. Als die Geschädigte immer noch nicht die erhoffte Leistung erbrachte, sollen die Angeklagten die mittellose Frau ebenso wie die Mitgeschädigte auf die Straße gesetzt haben. Dennoch sollen sie auf weiterhin den Ausgleich der Schleusungskosten gedrängt haben.

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